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Geschäftsstelle Verband der Restauratoren e.V.
Tel. +49 (0)228 9268970
info(at)restauratoren.de
Organisationsstruktur des VDR
Der Verband der Restauratoren e.V. hat zur Zeit ca. 2.500 Mitglieder, davon ca. 1.900 Ordentliche Mitglieder.
Die Organe des Verbandes sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
- Das Präsidium
Alle Organe des VDR arbeiten auf ehrenamtlicher Basis ohne Bezahlung.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und unter anderem zuständig für die Genehmigung des Haushaltsplanes, für die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, für die Wahlen des Präsidiums, für die Einrichtung von Fach- und Landesgruppen und die Bestätigung von deren Vorsitzenden sowie für Änderungen der Satzung und Geschäftsordnung. Alle Mitglieder (mehr über Mitgliedschaft) zusammen bilden die Mitgliederversammlung. In der Mitgliederversammlung sind allein die Ordentlichen Mitglieder, die Mitglieder im Ruhestand und die Ehrenmitglieder stimmberechtigt; sie haben das aktive und das passive Wahlrecht und das Recht, Anträge zu stellen.
Das Präsidium (mehr über das Präsidium) bildet im Sinne des Vereinsrechts den Vorstand des VDR. Das Präsidium ist die „Exekutive“ des Verbandes, sein Ressort ist die Außenvertretung. Es „ist für alle Angelegenheiten des VDR zuständig. Es führt die Geschäfte des VDR.“ (Zitat aus der Satzung). Alle Präsidiumsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung direkt gewählt; die Amtsperiode beträgt zwei Jahre. Das Präsidium besteht aus
- dem Präsidenten/der Präsidentin
- dem ersten Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin und Schatzmeister
- dem zweiten Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin
- sowie zwei weiteren Präsidiumsmitgliedern
Der Vorstand (mehr über den Vorstand) besteht aus den Vorsitzenden der Fach- und Landesgruppen sowie den fünf Präsidiumsmitgliedern. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre.
„Der Vorstand ist die ständige Vertretung der Mitgliederversammlung. Besondere Aufgabe des Vorstandes ist es, die Arbeit der Fach- und Landesgruppen aufeinander abzustimmen und hierüber Beschlüsse zu fassen. Insbesondere die berufspolitische Interessenswahrnehmung und fachliche Auffassungen, die berufspolitische Auswirkung haben können, sind durch den Vorstand zu autorisieren.“ (Zitat aus der Satzung)
Der Vorstand hat also eine wichtige Rolle, in dem er dafür sorgen muss, dass die Aktivitäten von Fach- und Landesgruppen nicht isoliert voneinander geschehen, sondern auf einem gemeinsamen, berufspolitischen Konzept des Verbandes beruhen.
Fach- und Landesgruppen
Die Fach- und Landesgruppen sind keine selbstständigen, rechtsfähigen Organe, sondern Untergliederungen des VDR.
Die Fachgruppen (zu den Fachgruppen) dienen der Intensivierung der fachlichen Arbeit und sollen den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit fördern. In den 18 Fachgruppen können sich die Mitglieder je nach ihrer Fachrichtung oder Spezialisierung registrieren lassen. Daneben gibt es drei Interessengruppen:
- Restauratoren in Ausbildung
- Restauratoren im Öffentlichen Dienst
- Selbstständige/Freiberufler
Die Landesgruppen (zu den Landesgruppen) dienen der berufspolitischen Interessenvertretung auf Länderebene. Die Zuordnung zu den Landesgruppen erfolgt nach Bundesländern über den Wohnsitz bzw. die Arbeitsniederlassung.
Fach-, Landes- und Interessensgrupp wählen eine/n Vorsitzenden und dessen/deren StellvertreterInnen. Der/die Vorsitzende ist qua Amt Mitglied im Vorstand des VDR.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle (Kontakt zur Geschäftsstelle) ist dem Präsidium zugeordnet und erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Beschlusslage. Sie besteht aus der Geschäftsführung und den MitarbeiterInnen; Geschäftsführung und MitarbeiterInnen sind hauptamtlich tätig und angestellt.
Näheres zur
Satzung und zur Geschäftsordnung des VDR
Der Verband der Restauratoren e.V. ist beim Registergericht Berlin-Charlottenburg eingetragen (Vereinsregister Nr. VR 20748Nz).
