Denkmaleigentümer:innen nicht doppelt durch Abgaben bestrafen!

Der Verband der Restauratoren richtete sich mit einem dringenden Appell an Bundesumweltministerin Svenja Schulze. In dem Brief bittet der VDR um eine gesetzliche Ergänzung, die Baudenkmale von der seit 10. […]

Der Verband der Restauratoren richtete sich mit einem dringenden Appell an Bundesumweltministerin Svenja Schulze. In dem Brief bittet der VDR um eine gesetzliche Ergänzung, die Baudenkmale von der seit 10. November 2020 geltenden CO2-Abgaberegelung gänzlich ausnimmt. Mit diesem Aufruf schließt sich der VDR der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e. V., der Deutschen Burgenvereinigung e. V., Schlösser und Gärten in Deutschland e. V. sowie Familienbetriebe Land und Forst e. V. an.

Zwar begrüßt der VDR die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der globalen Erderwärmung, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zur Reduzierung des Treibhausgases CO­2. Aber mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) tritt eine pauschale Regelung zur CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe auch beim Endkunden in Kraft, die Eigentümer:innen denkmalgeschützter Bausubstanz einmal mehr zusätzliche Kosten abverlangt.

Eigentümer:innen kleiner Wohnhäuser, darunter Hunderttausende Fachwerk- und Bürgerhäuser, sind in Bezug auf das Energiesparen bisher schon deshalb benachteiligt, weil die Denkmalschutz­gesetze der Länder beispielsweise Außendämmungen an historischen Fassaden und erneuerbare Energien mittels Photovoltaik oder Solarthermie auf den Dachflächen verbieten. Energetische Sanierung ist für sie nur bedingt möglich. Sie nehmen es hin mehr Energie zu verbrauchen und höhere Energiekosten zu haben.

Denkmaleigentümer:innen haben nicht die Wahl, sondern müssen auf viele Aspekte einer energetischen Sanierung aufgrund der Denkmalschutzgesetze verzichten. Es geht darum historische Fassaden und Straßenensembles zum Wohle aller Bürger zu schützen. Nun werden Eigentümer:innen dieser Baudenkmale durch die neue CO2-Abgaberegelung bestraft dafür, dass sie die Regelungen der Denkmalschutzbehörden befolgen und zahlen ein für das Gemeinwohl positives Ergebnis – authentische historische Fassaden und Städtebilder – aus privater Hand.

Darüber hinaus gibt es weitere Argumente dafür, dass Denkmaleigentümer:innen von der seit 10.  November 2020 geltenden CO2-Abgaberegelung vollkommen ausgenommen werden sollten. Zum einen haben Baudenkmale mit Natursteinwänden, Fachwerk und Holzbalkendecken niemals die Herstellungsenergie und Transportkosten verbraucht wie Neubauten mit Baustoffen wie Beton, Stahl, Aluminium, Polystyrol und anderen Kunststoffen. Der VDR plädierte gegenüber der Bundesumweltministerin dafür die Gesamtenergie­bilanz von jahrhundertealten Häusern in Betracht zu ziehen und nicht nur den Energieverbrauch der aktuellen Nutzung. Zudem schont alte Bausubstanz ganz allgemein Ressourcen.

Denkmalschutz erfordert großes privates Engagement, auf das die Politik und die Gesellschaft angewiesen sind. Es darf nicht völlig unattraktiv werden ein Baudenkmal zu bewohnen und zu unterhalten, denn dann wäre der Denkmalbestand und damit das Kulturerbe bedroht, dessen Schutz sich die Restaurator:innen des VDR verpflichtet fühlen.

(Foto: Hans Braxmeier auf Pixabay)