Die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz übt Kritik am aktuellen Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes. Grund ist, dass Kultur und Medien darin stark an Bedeutung verlieren. Damit werde Kulturgut faktisch nicht mehr als Teil der Kritischen Infrastruktur anerkannt – entgegen früheren Positionen der Bundesregierung und internationalen Verpflichtungen.
In ihrer Stellungnahme schreibt die DGKS:
„Kulturgüter gelten laut Haager Konvention von 1954 ausdrücklich als besonders schützenswert, vor allem in Krisenzeiten. Deutschland hat diese Konvention ratifiziert, und entsprechende Schutzregelungen existieren bereits in anderen deutschen Gesetzen wie dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz.
Daher fordern wir, den Kulturgutschutz klar und verbindlich im KRITIS-Dachgesetz aufzunehmen. Da Zuständigkeiten bereits geregelt sind, könnte dies ohne Probleme implementiert werden. Dadurch würden präventive Maßnahmen erleichtert und Länder sowie Kommunen finanziell unterstützt.
Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage ist es unverzichtbar, Kulturgut als gesellschaftlich wichtige Ressource zu schützen und angemessen im Gesetz zu berücksichtigen.
Kulturgut ist Teil der Kritischen Infrastruktur und muss im KRITIS-Dachgesetz verankert werden.“
