Der VDR ist der deutsche Berufs- und Fachverband von Restauratoren mit Hochschulausbildung und gleichwertiger Qualifikation in der Konservierung und Restaurierung. Die Tätigkeit von Restaurator*innen besteht im Bewahren von Kunst- und Kulturgut im öffentlichen, privaten und kirchlichen Besitz durch Untersuchung, Fachplanung, Konzeption, Konservierung, Restaurierung sowie Rekonstruktion auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Vorlagen und diesbezüglicher Dokumentation. Darüber hinaus gehört Beratung von für den Erhalt von Kunst- und Kulturgut verantwortlichen Personen zu den Tätigkeiten von Restaurator*innen.
Restaurator*innen üben einen freien Beruf aus und kein Gewerbe. Die Freiberuflichkeit ist ausdrücklich in den Landesgesetzen Mecklenburg-Vorpommerns und Sachsen-Anhalts festgehalten. In weiteren Bundesländern werden entsprechende Gesetzesvorlagen angestrebt.
Für Ausschreibungen von Restaurierungsleistungen an selbstständige Restauratoren durch öffentliche Auftraggeber weist der VDR auf folgende Aspekte hin:
Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen wird bundesweit in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt.
Im EU-Vergaberecht bestehen grundsätzlich vier Vergabearten: das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte (derzeit 214.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, Stand 31.10.2019) gilt darüber hinaus die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Die UVgO ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Sie hat die Qualität einer Verwaltungsvorschrift.
In allen Verfahren sind ausschließlich eindeutig und erschöpfend beschriebene freiberufliche Leistungen zu vergeben.
Häufige Praxis der Vergabestellen für restauratorische Leistungen ist leider nach wie vor die Ausschreibung nach VOB/A (vollständig Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen). Die hier genannten Regelungen treffen im Einzelnen nicht auf den freien Beruf des Restaurators zu. Der VDR hält die Vergabe von restauratorischen Leistungen nach VOB/A für nicht ordnungsgemäß. Eine Änderung dieser unstimmigen Vergabepraxis kann nur in den Vergabestellen erfolgen. Bis dahin ist es jedem Mitglied freigestellt, sich auf Ausschreibungen nach VOB/A zu bewerben.
Die Ausschreibungstexte werden von der Anzeigenredaktion des VDR nicht weitergehend geprüft.
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