Honorarempfehlungen

Die Honorare für selbstständige Restaurator:innen sind frei verhandelbar. Sie stützen sich nicht auf gesetzliche Honorarverordnungen und werden nicht mit Tarifpartnern ausgehandelt. Der Verband der Restauratoren (VDR) veröffentlicht an dieser Stelle […]

Die Honorare für selbstständige Restaurator:innen sind frei verhandelbar. Sie stützen sich nicht auf gesetzliche Honorarverordnungen und werden nicht mit Tarifpartnern ausgehandelt. Der Verband der Restauratoren (VDR) veröffentlicht an dieser Stelle Honorarempfehlungen, um Standards für Restaurator:innen festzulegen und diese Standards zu verbreiten und bekannt zu machen.

Die Interessensvertretung seiner Mitglieder ist für den VDR besonders dann erfolgreich möglich, wenn alle in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätigen – Auftragnehmer:innen wie Auftraggeber:innen – auskömmliche Stundensatzkalkulationen ansetzen. Damit zeigen sie sich solidarisch mit den Kolleg:innen.

Dieses Ziel, eine gemeinsame Grundlage für Honorare zu schaffen, wird zurzeit branchenübergreifend in der Kulturwirtschaft verfolgt. Denn eine qualifizierte Kulturarbeit durch gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte ist im Sinne des Gemeinwohls und trägt nachhaltig zum Schutz des Kulturguts bei.

Die hier publizierten Zahlen können als Richtwerte sowohl bei der Kalkulation von Projekten als auch in der Verhandlungsphase Orientierung bieten – für Restaurator:innen wie für Auftraggeber:innen.

Honorarbereich 1

Planend-konzeptionelle Tätigkeiten

Projektleitung
Projektplanung/-koordination
Konzepterstellung, Machbarkeitsstudie
Restauratorische Forschung

1a:      75,00 – 95,00 Euro/ Std. netto

Gesondert in Rechnung zu stellen: werkbezogene Materialkosten, Reisekosten oder sonstige projektbezogene Ausgaben

1b:      97,50 – 123,50 Euro/ Std. netto

Je nach Gewerk und Vorhaltung von eigenen Werkstätten mit Betriebseinrichtungen erfolgt ein Gewinn- und Wagniszuschlag von bis zu 30 % für das unternehmerische Risiko

Honorarbereich 2

Ausführend-konzeptionelle Tätigkeiten

Voruntersuchung Restaurierung

(präventive) Konservierung

Notsicherungsmaßnahmen

Montage von Objekten

Monitoring (Klima-Controlling)

Dokumentation

Archivierung

Inventarisierung

Restauratorische Begleitung von Ausstellungen

Vorbereitung und Begleitung von Transporten/Kurierreisen

2a:      60,00 – 75,00 Euro/ Stunde netto

Gesondert in Rechnung zu stellen: werkbezogene Materialkosten, Reisekosten oder sonstige projektbezogene Ausgaben

2b:      78,00 – 97,50 Euro/ Stunde netto

Je nach Gewerk und Vorhaltung von eigenen Werkstätten mit Betriebseinrichtungen erfolgt ein Gewinn- und Wagniszuschlag von bis zu 30 % für das unternehmerische Risiko

Bedenken Sie bitte, dass die Beträge der Honorarbereiche 1 und 2 mit Mehrwert­steueraufschlägen versehen werden müssen. Dies sind dann Bruttohonorare, von denen auch die Sozialversicherungsbeiträge, allgemeine Versicherungen wie die Haftpflicht, laufende Betriebsausgaben und Steuern bezahlt werden.

Inkludiert in die hier empfohlenen Stundensätze sind projektübergreifende Arbeitszeit wie Buchhaltung, Auftragsakquise, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung etc. sowie die allgemeinen Betriebskosten zum Aufrechterhalten Ihres freiberuflichen Unternehmens. Auch sie zählen neben der projektbezogenen Arbeitszeit zur realen Arbeitszeit und müssen mit finanziert werden.

Nicht enthalten sind projektbezogene Ausgaben wie werkbezogene Materialkosten, Reisekosten und sonstige projektbezogene Ausgaben. Diese sollten Sie extra ausweisen und in Rechnung stellen. So ist es in Förderanträgen üblich und macht für Fördergeber:innen und genauso für Auftraggeber:innen (Privatpersonen, Museen, Schlösserverwaltungen, Denkmalämter etc.) die Gesamtkosten transparent.

Lesen Sie zur Berechnung der Stundensätze für Restaurator:innen und zum Erstellen von Angeboten und Kostenvoranschlägen Folge 4 und Folge 5 der VDR-Serie „Mit Kalkül“.

Zu den Honorarbereichen 1 und 2 – die Höhe des Stundensatzes

Die Empfehlungen für die Höhe der Honorare sind Mittelwerte aus den Ergebnissen der Befragung unserer Mitglieder 2017 und 2022. Die 2017 und 2022 erzielten Stundensätze wurden der Inflationsrate von 3,22 Prozent jährlich zwischen 2017 bis 2023 angeglichen.

Außerdem orientieren sich die Honorare an den Empfehlungen für Basishonorare der Gewerkschaft ver.di.

Einbezogen in die Ermittlung der Honorarhöhe wurden auch die Empfehlungen benachbarter Disziplinen (z. B. die des Deutschen Verbandes für Kunstgeschichte).

Sie orientieren sich vornehmlich am Einkommen der Kolleg:innen im öffentlichen Dienst mit vergleichbaren Qualifikationen und Tätigkeiten. Und zwar auch deshalb, weil staatliche Akteur:innen (Geldgeber:innen) sich bereits an vielen Stellen auf diese Finanzierungsgrundlage geeinigt haben.

Wichtig zu beachten

Dass Unternehmer:innen (selbstständige Restaurator:innen) ein unternehmerisches Risiko tragen, wird bei den Kalkulationen der Basishonorare von ver.di und der Empfehlungen der Kunsthistoriker, die sich am öffentlichen Dienst orientieren, nicht berücksichtigt!
In den Honorarbereichen 1b und 2b ist der Gewinn- und Wagniszuschlag für Restaurator:innen mitberücksichtigt.

Zu den Honorarbereichen 1 und 2 – die Preisspanne

Die Richtwerte der Honorarbereiche 1a und 2a zeigen jeweils eine Preisspanne von bis zu 20 Prozent. Innerhalb dieser Preisspanne können Sie in Ihrer Kalkulation mit Ihrem Stundensatz individuell Ihre Berufserfahrung abbilden. Sie haben die Möglichkeit die teils regionalen Schwankungen marktüblicher Honorare zu berücksichtigen, z. B. das Stadt-Land- und/oder das Ost-West- bzw. Nord-Süd-Gefälle. Auch können Sie innerhalb der Preisspanne Ihre Fachspezifizierung (Textil, Archäologie, Gemälde, Moderne und Zeitgenössische Kunst etc.) einpreisen.

Exkurs: Die Differenzen der tatsächlich gezahlten Stundensätze liegen bei VDR-Mitgliedern in den verschiedenen Bundesländern bei bis zu 17 Prozent. Die Schwankungen der Bezahlung bezogen auf Fachdisziplinen belaufen sich auf bis zu 16 Prozent (Quelle s. dazu Auswertung der Mitgliederbefragung 2017 im Mitgliederbereich).

Errechnen Sie Ihren passgenauen Stundensatz

Die genannten Honorarbereiche 1 und 2 sind Richtwerte für Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen. Aber nicht alle individuellen Aspekte lassen sich darin abbilden. Wir empfehlen Ihnen daher, den Stundenrechner der Allianz der Designer. Nutzen Sie die Gelegenheit sich durch die Welt der Kalkulation führen zu lassen. Dort ist Raum für Ihre ganz persönlichen Lebensverhältnisse und Ihre Wünsche hinsichtlich Arbeitszeiten und Versicherungsschutz. Damit legen Sie ohne Schwierigkeiten passende individuelle Honorare fest, die sich am Stundenerrechnungssatz orientieren.