Verbandsorgane

Als eingetragener Verein nach den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verfügt der VDR über mehrere Organe, die auf ehrenamtlicher Basis ohne Bezahlung arbeiten. Dies sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und das Präsidium.

Die Mitgliederversammlung entscheidet als das oberste Organ des VDR über grundlegende Zielsetzungen, Jahresabschluss und Haushaltsplan. Sie ist zudem zuständig für die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, die Einrichtung von Fach-, Interessen- und Landesgruppen sowie für Änderungen der Satzung und Geschäftsordnung. Alle Mitglieder (mehr über die Mitgliedschaft) zusammen bilden die Mitgliederversammlung, in der die Ordentlichen Mitglieder, die Mitglieder im Ruhestand und die Ehrenmitglieder stimmberechtigt sind; d.h. sie haben das aktive und das passive Wahlrecht und das Recht, Anträge zu stellen.

Der Vorstand ist die ständige Vertretung der Mitgliederversammlung. Er besteht aus den Vorsitzenden der Fach-, Interessen- und Landesgruppen sowie den fünf Präsidiumsmitgliedern. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. „Besondere Aufgabe des Vorstandes ist es, die Arbeit der Fach-, Interessen- und Landesgruppen aufeinander abzustimmen und hierüber Beschlüsse zu fassen. Insbesondere die berufspolitische Interessenswahrnehmung und fachliche Auffassungen, die berufspolitische Auswirkung haben können, sind durch den Vorstand zu autorisieren.“ (Zitat aus der Satzung) Der Vorstand hat also die wichtigste Rolle und sorgt dafür, dass die Aktivitäten von Fach-, Interessen- und Landesgruppen nicht isoliert voneinander geschehen, sondern auf einem gemeinsamen, berufspolitischen Konzept des Verbandes beruhen.

Das Präsidium ist die „Exekutive“ des Verbandes, sein Ressort ist die Außenvertretung. Das Präsidium bildet im Sinne des Vereinsrechts den Vorstand des VDR. Es ist somit für alle Angelegenheiten des VDR zuständig und führt die Geschäfte des VDR. Alle zwei Jahre werden durch die Mitgliederversammlung gewählt:

  • der Präsident/die Präsidentin,
  • der erste Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin und zugleich Schatzmeister/in,
  • der zweite Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin
  • sowie zwei weitere Präsidiumsmitglieder

Verbandsgremien

Der VDR unterhält Fachgruppen, Interessengruppen und Landesgruppen, die dem fachlichen Austausch dienen und die kollegiale Zusammenarbeit fördern. Die Fach-, Interessen- und Landesgruppen sind keine selbstständigen, rechtsfähigen Organe, sondern Untergliederungen des VDR. Je nach Arbeitsort, beruflicher Spezialisierung und Interessensgebiet sind die Verbandsmitglieder in diesen Gruppen organisiert. Alle Fach-, Interessen- und Landesgruppen wählen jeweils eine/n Vorsitzende/n und dessen/deren StellvertreterInnen. Der/die Vorsitzende ist gemäß seines Amtes Mitglied im Vorstand des VDR.

Darüber hinaus hat der VDR dauerhaft tätige Ausschüsse und Beauftragte. Diese haben beratende Funktion und werden ohne ausdrücklichen Auftrag des Präsidiums, Vorstandes oder der Mitgliederversammlung nach außen in keinerlei Form tätig. Sie sind an Aufträge und Weisungen des einsetzenden Vereinsorgans gebunden.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist dem Präsidium zugeordnet und erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Beschlusslage. Ihr Hauptsitz befindet sich am Standort Bonn. Daneben unterhält die Geschäftsstelle ein Büro in Berlin. Von den beiden Standorten aus koordiniert die Geschäftsstelle bundesweit die Aktivitäten des VDR. Die Geschäftsführung und MitarbeiterInnen sind hauptamtlich tätig und angestellt. Sie sind erste Anlaufstelle für Anfragen aller Art.

Organigramm

Organigramm_VDR