Der Gesetzgebungsprozess zur Aktivrente geht diese Woche in die entscheidende Phase. Gestern (1.12.) tagte der Finanzausschuss des Bundestages. Am Freitag (5.12.) wird der Deutsche Bundestag über das Aktivrentengesetz abstimmen. Am 19.12. soll der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz, 21/2673) sieht vor, dass Rentner:innen, die als abhängig Beschäftigte weiterarbeiten, einen Steuerfreibetrag von 24.000 Euro/Jahr erhalten.
Selbstständige werden ausdrücklich ausgenommen. Dies sieht der VDR genauso wie die Selbstständigen-Verbände, der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und der Deutsche Kulturrat als deutliche Ungleichbehandlung von Erwerbstätigen.
Wer sich für eine Aktivrente für Selbstständige stark machen möchte, kann jetzt noch die Online-Petition Aktivrente auch für Selbstständige unterzeichnen oder den Abgeordneten des eigenen Wahlkreises schreiben (hier geht es zu Infos und Musterbrief).
Trotz der zahlreichen Stellungnahmen der Selbstständigen- Verbände und weiterer Spitzenverbände kamen diese bei der Anhörung des Finanzausschusses am 1.12.2025 nur sehr kurz vor.
In Minute 17:17 fragt MdB Sascha Müller (Grüne) den von ihm eingeladenen Verfassungsrechtler Professor Simon Kempny nach der Vereinbarkeit des Aktivrentengesetzes mit dem Grundgesetz und erwähnt dabei die Petition der Selbstständigen-Verbände.
In Minute 39:54 stellt die SPD-Fraktion die Frage nach der Integration der Selbstständigen in die Aktivrente, die der Experte Enzo Weber wie folgt beantwortet:
- Rein fiskalisch würde es sich nicht lohnen, Selbstständige einzubeziehen. Denn die Erwerbsbeteiligung von Selbstständigen (29%) liegt nach Renteneintrittsalter weit über der von Angestellten (8%). Es kommt folglich nicht zu mehr Steuereinnahmen, was das Ziel der Aktivrente sein soll.
- Würde man die Selbstständigen einbeziehen, ergäbe sich das Problem, dass aktives Gewinneinkommen von passivem Kapitaleinkommen unterschieden werden müsse.
- Bezöge man Selbstständige nicht ein, ergäbe sich ein anderes Problem: Dass Gewinneinkommen in Arbeitseinkommen verlagert werden kann – Stichwort „Geschäftsführergehalt“.
Weitere Nachfragen zum Thema von den Abgeordneten gab es nicht.
Die Sitzung ist in er Mediathek des Deutschen Bundestags nachzuschauen: Anhörung zum Aktivrentengesetz. Sie fokussierte im Kern
- auf die prognostizierten positiven Effekte durch das Ausschöpfen des Arbeitskräftepotentials von Menschen über der Regelaltersgrenze,
- sogenannte nicht genau vorhersehbare Mitnahmeeffekte durch Rentner:innen, die ohnehin weitergearbeitet hätten und somit durch die Aktivrente nicht neu für den Arbeitsmarkt hinzugewonnen werden, sondern vielmehr zusätzlich von Steuerbegünstigungen profitieren würden
- und auf die verfassungsrechtliche Frage der Ungleichbehandlung von für Geringverdiener im Vergleich zu Gutverdienern ein. Letztere würden deutlich mehr profitieren, da die Steuerersparnis durch den festen Satz von 2.000 Euro (anstelle eines Prozentsatzes) für Gutverdiener ungefähr doppelt so hoch sein würde, was sozialpolitisch schwer vertretbar sei.
Eine detaillierte Analyse der Sitzung der VGSD ist zu finden unter https://www.vgsd.de/anhoerung-durch-finanzausschuss-des-bundestags-acht-sachverstaendige-beantworten-fragen-zur-aktivrente/
Vorherige Meldungen zum Thema:
