Bundestag beschließt Aktivrente ohne Selbstständige

Der Gesetzgebungsprozess zur Aktivrente ist im vollen Gange. Nachdem am 1.12. der Finanzausschuss des Bundestages tagte, hat der Deutsche Bundestag am 5.12. mit den Stimmen von Union und SPD (gegen […]

Der Gesetzgebungsprozess zur Aktivrente ist im vollen Gange. Nachdem am 1.12. der Finanzausschuss des Bundestages tagte, hat der Deutsche Bundestag am 5.12. mit den Stimmen von Union und SPD (gegen Grüne, Linke und AfD) das Aktivrentengesetz beschlossen – Selbstständige bleiben ausgeschlossen.

Die Regierungskoalition setzte sich damit über die Einschätzung vieler Expert:innen und Verbände hinweg, die an der Wirkung des Gesetzes und seiner Verfassungsmäßigkeit zweifeln und auch über die Stimmen der Betroffenen, von denen über 100.000 eine Petition unterzeichneten.

Die Erwartungen richten sich nun auf den Bundesrat, der am 19. Dezember 2025 über das zustimmungspflichtige Aktivrentengesetz entscheiden wird. Der Bundestag hat den Vorschlag des Bundesrats verworfen, zumindest die rentenversicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Selbstständigen in die Regelung einzubeziehen.

Der VDR hatte sich für die Einbeziehung der Selbstständigen in die Aktivrente ausgesprochen und mit dem BFB gemeinsam interverniert:
Aktivrente: Selbständige sind keine Erwerbstätige zweiter Klasse! - Verband der Restauratoren VDR