KRITIS-Dachgesetz verabschiedet – Kultur fehlt

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2026 das KRITIS‑Dachgesetz verabschiedet. Kultur gehört darin nicht zu den aufgeführten Sektoren, obwohl es eine zentrale Rolle für die Gesellschaft hat. Das KRITIS-Dachgesetz, […]

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2026 das KRITIS‑Dachgesetz verabschiedet. Kultur gehört darin nicht zu den aufgeführten Sektoren, obwohl es eine zentrale Rolle für die Gesellschaft hat.

Das KRITIS-Dachgesetz, das die Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland stärken soll, definiert verschiedene Sektoren kritischer Infrastruktur wie Strom- und Wasserversorgung oder auch Gesundheitsversorgung. Dass dies notwendig ist, wurde zuletzt Anfang dieses Jahres deutlich, als nach einem Anschlag auf eine Stromtrasse in Berlin rund 100.000 Menschen mehrere Tage keine Stromversorgung hatten.

Der Kulturbereich wird nun nicht unter den Sektoren aufgeführt werden, die unter das KRITIS.-Dachgesetzfallen, sondern ausschließlich in der Gesetzesbegründung genannt. Damit fand ein Vorschlag des Bundesrats, Kultur und Medien als eigenen Sektor aufzunehmen und mit spezifischen Vorgaben zu versehen, im Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung.

Der Deutsche Kulturrat äußerte bereits Kritik an dieser Entscheidung. Er verweist auf zunehmende Risiken durch Klimawandel, Naturkatastrophen und Konflikte, die auch kulturelle Einrichtungen und Kulturgüter betreffen. Der Verband kündigte an, sich mit eigenen Vorschlägen in die geplante KRITIS‑Resilienzstrategie der Bundesregierung einzubringen und den Kulturgutschutz 2026 zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit zu machen. Er forderte ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für Schutzmaßnahmen sowie eine abgestimmte Vorsorge für den Krisenfall.

Auch der Verband der Restaurator:innen (VDR) hat sich für die Einbindung des Kulturguterhalts in das Dachgesetz ausgesprochen, denn Kulturgüter haben eine tiefe identitätsstiftende Funktion. Sie wirken wie ein Gewebe, das eine Gesellschaft zusammenhält, indem sie gemeinsame Werte vermitteln, das generationsübergreifende Erinnern ermöglichen und den Menschen das Gefühl geben, Teil einer größeren Geschichte zu sein. Der Schutz von Kulturgut ist daher ein gesamtgesellschaftlicher und staatlicher Auftrag im Rahmen von Vorsorge, Gefahrenabwehr und Resilienz.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats