Am 27. Februar 2026 fand in Hildesheim das 11. Seminar „Rund ums Vergaberecht“ mit dem Titel „Mehr Verständnis bringt mehr Sicherheit!“ als eintägige Hybridveranstaltung statt. Gastgeberin war die HAWK – Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim, Holzminden, Göttingen – Studienbereich Konservierung und Restaurierung, vertreten durch Dr. Ralf Buchholz.
Die Seminarreihe wurde 2015 von der IGSF (Interessengruppe Selbstständige Freiberufler:innen) ins Leben gerufen. Sie ist als Baustein zur Selbsthilfe zu sehen, gedacht für freiberufliche und angestellte Restaurator:innen sowie Zuständige in Vergabestellen, um Vergabeverfahren gerecht und wirtschaftlich zu gestalten.
Erfahrungsbericht
… aus Sicht der Online-Teilnehmerin Dipl.-Rest. Thuja Seidel aus Berlin:
Der Referent Christian Esch ist Rechts- und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Hamburg und hat es geschafft, ein für die meisten Restaurator:innen zunächst trockenes Thema sehr anschaulich und teils auch amüsant zu erklären. Er steuerte zahlreiche Beispiele aus seiner Berufspraxis bei und ergänzte fehlende Perspektiven durch hypothetische Beispiele, so dass sich Restaurator:innen aller Fachbereiche gleichermaßen angesprochen fühlen konnten. Dabei wechselte Christian Esch gedanklich immer wieder die Seiten zwischen Anbieter:innen und Auftraggeber:innen.
Welche Vergabearten es gibt, was die Unterschiede zwischen ihnen sind, die Gründe für die Anwendung des einen oder anderen und die verschiedenen Vertragsformen wurden im ersten Seminarteil vorgestellt. Hierbei wurden eklatante Unterschiede zwischen den Bundesländern deutlich, vor allem bei den Obergrenzen für Direktaufträge, freihändigen oder beschränkten Vergaben.
Der zweite Teil des Seminars widmete sich den verschiedenen Bausteinen einer Vergabe:
Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Angebotsprüfung und auch Ausschlussgründe aus einem Vergabeverfahren.
Da es innerhalb des Vergaberechts meist kein richtig oder falsch gibt, weil die Entscheidungen auf rechtlichem Ermessen beruhen, kann es in der Praxis zu unterschiedlichen Auslegungen und somit auch zu Streitigkeiten kommen. Christian Esch betonte an dieser Stelle, dass eine umfassende, zeitnah verfasste Dokumentation von Seiten aller Beteiligten nach einem Gespräch oder einem Telefonat eine gute rechtliche Basis darstellt.
„Christian Esch ist der Anwalt, dem Restaurator:innen vertrauen“ – spätestens bei der privaten Vergabe und dem Vor-Ort-Vertrag war klar, dass das Orga-Team damit richtig liegt. So bedarf es einer Widerrufsbelehrung, wenn Verträge außerhalb der Geschäftsräume zwischen Unternehmer und Verbraucher geschlossen werden, ohne die ein Verbraucher schon geleistete Zahlungen zurückfordern könnte.
Im letzten Teil des Tages konnten Teilnehmer:innen Praxisbeispiele vorstellen.
Auch wenn das Orga-Team schnell auf fehlenden Ton reagierte und gut in die Bedienung der Software einführte, die Online-Teilnehmer:innen immer mitgedacht und sogar Situationskomik nachträglich erklärt wurde, ist mein Fazit, dass die Unmittelbarkeit nur durch eine Präsenzteilnahme gewährleistet ist. So sehr ich die Möglichkeit einer Online-Teilnahme auch begrüße.
Ein sehr hilfreiches Seminar, um das schwierige Thema des Vergaberechts etwas besser zu verstehen.
Erfahrungsbericht
… aus Sicht der Präsenzteilnehmenrin Dipl.-Rest. Martina Schrei aus Hamburg:
Nach einer vielversprechenden Ankündigung des Referenten Christian Esch durch die Moderatorin Marie Harmsen, voller Lob und Vorschusslorbeeren, kann der Anwalt mit seinem ersten Satz in bescheidenem Tonfall nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Tag nicht nur informativ, sondern auch ungemein spannend und unterhaltsam werden sollte.
Auf eine erste Frage antwortet er direkt mit der Gegenfrage, was die juristisch korrekte Antwort darauf sein könnte, und erntet prompt seine Lieblingsantwort aus dem Publikum: „Es kommt darauf an!“. Der Kontakt zwischen Publikum und Referenten ist hergestellt und bleibt den ganzen Tag interessiert und gelöst.
Komplexe Sachverhalte werden vor uns hübsch angerichtet und mit verschmitzten Pausen garniert. Paragraphen und Gesetze werden mit einer Prise Selbstironie auf einer Variation von konkreten Beispielen serviert. Das ganze Menü wird schließlich in einer Sprache verständlich dargelegt, die ohne Juristen-Latein auskommt.
„Jetzt noch ein paar Snacks auf dem Tisch und es ist wie ein Krimidinner“, höre ich neben mir, von einem Vergabe-Neuling.
Christian Eschs Freude am Vermitteln des vermeintlich trockenen Themas ist für alle deutlich zu spüren und die Zuhörer:innen im Saal werden mitgerissen. Besonders, wenn er nach einer rhetorischen Frage und einer vielsagenden Pause das Thema auflöst und verstehende Ahhs und Ohhs die gewonnene Erkenntnis zum Ausdruck bringen.
Auf Zwischenfragen wurde direkt reagiert und alles anhand von praktischen Beispielen klug erklärt.
Der Tag endet mit einem Paukenschlag. Für Aufruhr im Saal sorgte Christian Esch als er aus dem Nähkästchen des Gesetzes § 312b BGB der „Vor-Ort-Vertrag" plaudert: Wie man für einen gelungenen Auftrag, statt sein verdientes Honorar zu bekommen, bereits gezahlte Abschläge sogar zurückbezahlen muss.
Keine selbstständige Restaurator:in wird zukünftig ohne Widerrufsbelehrung außerhalb der Geschäftsräume einen Vertrag schließen.
Referent:
Christian Esch, LL.M. Kanzlei Graf von Westphalen, Hamburg
Begrüßungen zur Veranstaltung:
Dr. Dipl.-Rest. Ralf Buchholz, HAWK Hildesheim
Dipl.-Rest. Isabel Frühauf, IGSF im VDR
Veranstaltungsmoderation:
Dipl.-Rest. Marie Harmsen, Kunsthalle St. Annen, Lübeck
Seminarorganisation:
Birgit Engel-Bangen, Havixbeck
Dipl.-Rest. Tina Löhr, Köln
Dipl.-Rest. Christiane Maier M.A., Hamburg
Dipl.-Rest. Nicola Müller, Berlin
Dipl.-Rest. Susan Müller M.A., Berlin
