Das Land Mecklenburg‑Vorpommern erwägt im Rahmen des Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung die Aufhebung des Restauratorgesetzes von 1999. Der Verband der Restaurator:innen (VDR) hat dazu gemeinsam mit dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) im März fristgerecht Stellung bezogen, nachdem das Finanzministerium Mecklenburg‑Vorpommern eine verkürzte Anhörung erbeten hatte. Der Verband appelliert ausdrücklich an die Landesregierung von der Abschaffung abzusehen.
In der Stellungnahme betonen VDR und BFB, dass das Gesetz eine „wichtige gesetzliche Grundlage“ darstellt, die Restaurator:innen als freie Berufe anerkennt und die besondere Verantwortung für den Schutz des kulturellen Erbes unterstreicht. Die geplante Abschaffung würde aus Sicht beider Verbände nicht nur die Berufsbezeichnung schwächen, sondern auch die Gemeinwohlorientierung freier Berufe insgesamt berühren.
Der VDR hält die im Entwurf genannten Gründe nicht für überzeugend. Europarechtliche Bedenken seien unbegründet, da nationale Berufsregulierungen zulässig sind, sofern sie verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind. Das Restauratorgesetz erfülle diese Voraussetzungen, schütze ein legitimes öffentliches Interesse und beschränke „lediglich die Berufsbezeichnung, nicht die Berufsausübung“.
Zudem habe das Gesetz praktische Bedeutung: Es schafft Orientierung für Auftraggeber, definiert Qualitätsmaßstäbe und schützt die Berufsbezeichnung gegenüber unqualifizierten Anbietern. Restaurierungsmaßnahmen seien irreversibel und oft öffentlich finanziert – Qualitätssicherung sei daher auch eine Frage verantwortungsvoller Haushaltsführung. Der tatsächliche Bürokratieaufwand sei minimal; im Kern gehe es um das Führen einer Liste qualifizierter Restaurator:innen.
Das Restauratorgesetz schützt nicht einen Berufsstand, sondern das kulturelle Erbe selbst. „Ohne qualifizierte Restaurator:innen ist Kulturgut gefährdet – und das Gesetz sorgt dafür, dass Auftraggeber erkennen können, wer diese Qualifikation besitzt.“
Der VDR spricht sich daher nicht gegen Bürokratieabbau aus, fordert aber eine Modernisierung statt Abschaffung. Eine Digitalisierung des Antragsverfahrens und der Restaurator:innen-Liste wäre aus Sicht des Verbands der richtige Weg. Ein Land, das 1999 als erstes ein solches Gesetz eingeführt hat, solle „keinen Rückschritt machen“.
