VDR erkennt ausländische Qualifikationen schneller an

Restaurator:innen mit einem konsekutiven Masterabschluss in Konservierung-Restaurierung von einer deutschen Hochschule benötigen keine ZAB-Prüfung mehr – unabhängig vom Herkunftsland oder Fachbereich des Bachelorabschlusses. Entscheidend für die ordentliche Mitgliedschaft ist die […]

Restaurator:innen mit einem konsekutiven Masterabschluss in Konservierung-Restaurierung von einer deutschen Hochschule benötigen keine ZAB-Prüfung mehr – unabhängig vom Herkunftsland oder Fachbereich des Bachelorabschlusses. Entscheidend für die ordentliche Mitgliedschaft ist die Bewertung der Hochschule, die den Masterabschluss verliehen hat. Darüber hinaus erkennt der VDR automatisch die Abschlüsse von Hochschulen an, die Mitglied bei ENCoRE sind.

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Die Ausbildungswege von Restaurator:innen ändern sich fortwährend. Der Verband der Restauratoren (VDR) sieht sich daher veranlasst, seine Zugangskriterien zu überprüfen gegebenenfalls an neue Entwicklungen anzupassen. Aufgrund des sich wandelnden Berufsbildes und der zunehmenden Diversifizierung der Hochschullandschaft wurde nach der VDR-Vorstandssitzung im März 2024 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die aus verschiedenen Perspektiven die Veränderungen analysiert und ihre Empfehlungen bei der Mitgliederversammlung am 8. November in Hildesheim zur Diskussion stellen möchte.

Im Zuge dieser strukturellen Überlegungen ließ der VDR das bisherige Prozedere der Aufnahme ordentlicher VDR-Mitglieder juristisch prüfen.

Nach bestehender VDR-Satzung muss rechtskonform so gehandelt werden, dass Restaurator:innen mit einem konsekutiven Master auf dem Gebiet der Konservierung-Restaurierung an einer deutschen Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule sich nicht mehr einer ZAB-Prüfung (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, verantwortlich für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland) stellen müssen. Es genügt, dass die jeweilige Hochschule den konsekutiven Masterabschluss verliehen hat, auch wenn der Bachelorabschluss im Ausland und/oder in einem anderen Fachbereich erworben wurde. Ausschlaggebend für die ordentliche Mitgliedschaft beim VDR ist die Beurteilung der jeweiligen Hochschule, die den Bildungsabschluss zertifiziert hat.

Nach Prüfen der VDR-Satzung erhalten künftig auch internationale Absolvent:innen die Möglichkeit Mitglied im VDR zu werden.

  • Für eine assoziierte Mitgliedschaft können sich Personen bewerben, die einen Bachelorabschluss im Ausland erworben haben.
  • Für eine ordentliche Mitgliedschaft ist ein konsekutiver Masterabschluss in Konservierung-Restaurierung erforderlich.

Voraussetzung für beide Mitgliedschaftsformen ist, dass die jeweilige Hochschule ein Vollmitglied bei ENCoRE (European Network for Conservation-Restoration Education) ist. Auch hierfür ist künftig keine Prüfung durch die ZAB mehr nötig. Die Qualitätssicherung erfolgt über die Mitgliedschaft der Hochschule bei ENCoRE und die damit verbundenen europäischen Standards.

Folgende Hochschulen sind als Vollmitglieder bei ENCoRE gelistet: https://encore-edu.org/membership/fullmembers.htm

Der VDR freut sich sehr darüber damit einen Schritt zur Internationalisierung gemacht zu haben, der auch mit den Richtlinien des europäischen Dachverbandes E.C.C.O. übereinstimmt und durch den hohe Qualitätsstandards gewahrt werden.