Gewonnen! Gericht bestätigt Freiberuflichkeit

Nach nunmehr sechs Jahren hat Diplom-Restaurator Ilja Streit seinen Rechtsstreit abschließend gewonnen. Das nun rechtskräftige Urteil des LAG Hessen wird künftig eine Zuordnung der Restaurator:innen zu den Freien Berufen erleichtern, […]
Gewonnen! Gericht bestätigt Freiberuflichkeit

Nach nunmehr sechs Jahren hat Diplom-Restaurator Ilja Streit seinen Rechtsstreit abschließend gewonnen. Das nun rechtskräftige Urteil des LAG Hessen wird künftig eine Zuordnung der Restaurator:innen zu den Freien Berufen erleichtern, da darin Abgrenzungskriterien zum Steinmetzhandwerk festgelegt worden sind.

2016 begann der langwierige Prozess. Die Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (ZVK) reichte Klage gegen den freiberuflichen Diplom-Restaurator Ilja Streit ein und erklärte, dass die praktische Ausführung der konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen ausschließlich Tätigkeiten des Handwerkes sind und der Diplom-Restaurator Ilja Streit somit einen Handwerksbetrieb führe. Dem widersprach Ilja Streit, woraufhin die Klage im November 2017 vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden abgewiesen wurde.

Die ZVK legte Berufung ein. Das Verfahren ging in eine zweite Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG), das die Umstände erneut prüfte und 2019 ebenfalls verkündete, „dass ein Restaurator mit akademischer Ausbildung mit seinem Betrieb nicht den Tarifverträgen für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk unterfällt, wenn die Tätigkeiten durch eine wissenschaftlich-kunsthistorische Herangehens- und Arbeitsweise geprägt sind. Daher muss der beklagte Restaurator keine Auskünfte über den Verdienst seiner Beschäftigten geben und keine Beiträge abführen.“

Die Klägerin legte Revision ein; das Urteil der vorherigen Instanz sollte also auf Rechtsfehler überprüft werden. Dem wurde stattgegeben und das Verfahren sollte in eine dritte Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gehen. Der Termin für die mündliche Verhandlung am BAG wurde auf den 27.04.2022 angesetzt. Zur Verhandlung kam es allerdings nicht, denn die Revision wurde kurz vorher zurückgezogen.

Damit ist das Urteil vom LAG Hessen vom 10.05.2019 rechtskräftig. (Nachzulesen ist es unter Hessisches LAG, Urteil vom 10.05.2019 - 10 Sa 275/18 SK - openJur.)

Auch wenn sich der Rechtsstreit speziell mit dem Betrieb von Ilja Streit befasste, lassen sich aus dem Urteil allgemeine Grundsätze herausziehen. So wurde nochmals deutlich gemacht, dass die individuelle Ausrichtung eines Betriebes entscheidend für die Anwendbarkeit der Tarifwerke des Steinmetzbetriebes ist. Führt ein Betrieb hauptsächlich Tätigkeiten auf Basis der akademischen Ausbildung durch, liegt kein handwerklicher Betrieb vor. Auch spielt die Qualifikation der beschäftigten Mitarbeiter eine Rolle.

Für Ilja Streit enden mit dem Urteil sechs lange Jahre der Kraftanstrengungen, des Sich-Erklärens und Durchhaltens. Der Verband der Restauratoren, der Ilja Streit seit der ersten Instanz solidarisch unterstützt, dankt dem Diplom-Restaurator für sein Beharren, seine Energie und Entschlossenheit.

Der Verband ist sehr glücklich, dass dem Restaurator mit Dr. Frank Halfpap von der Kanzlei Bergerhoff ein außerordentlich engagierter Anwalt zur Seite stand, der viele ausführliche Schriftsätze formulierte, die ein differenziertes Bild des Berufs und der restauratorischen Tätigkeiten zeichneten.

Der VDR und seine Mitglieder freuen sich außerordentlich über diesen Erfolg!

 

Vorherige Meldung zu Thema:
14.05.2019: Diplom-Restaurator soll zu Steinmetz erklärt werden – das Urteil in zweiter Instanz