Diplom-Restaurator soll zu Steinmetz erklärt werden – das Urteil in zweiter Instanz

Üben Stein-Restauratoren einen freien Beruf aus oder Arbeiten eines Betriebs im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk? Mit dieser Frage hatte sich das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) zu befassen.   Am 10. Mai 2019 […]

Üben Stein-Restauratoren einen freien Beruf aus oder Arbeiten eines Betriebs im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk? Mit dieser Frage hatte sich das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) zu befassen.

 

Am 10. Mai 2019 verkündete das LAG sein Urteil, „dass ein Restaurator mit akademischer Ausbildung mit seinem Betrieb nicht den Tarifverträgen für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk unterfällt, wenn die Tätigkeiten durch eine wissenschaftlich-kunsthistorische Herangehens- und Arbeitsweise geprägt sind. Daher muss der beklagte Restaurator keine Auskünfte über den Verdienst seiner Beschäftigten geben und keine Beiträge abführen“, im Detail nachzulesen in der Pressemitteilung des LAG.

Damit hat der freiberufliche Diplom-Restaurator Ilja Streit auch die zweite Instanz seines Rechtsstreits gewonnen. Die Entscheidung des Gerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Denn die Revision wurde zugelassen. Es wird also noch eine Verhandlung – in der dritten Instanz – am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt geben. Diese wird der VDR weiterhin aufmerksam verfolgen.

Was bisher geschah:

Im Jahr 2016 reichte die Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (ZVK) Klage gegen den freiberuflichen Diplom-Restaurator Ilja Streit ein. Grundlage für die Klage war ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag des Steinmetzhandwerkes, welcher „Antragungs-, Reinigungs- und Restaurierungsarbeiten" am Natur- und Kunststein als ausschließliche Tätigkeit des Steinmetzhandwerkes deklariert.

In der Klageschrift wurde erklärt, dass die praktische Ausführung der konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen ausschließlich Tätigkeiten des Handwerkes sind und der Diplom-Restaurator Ilja Streit somit einen Handwerksbetrieb führe. Dem widersprach Ilja Streit, woraufhin die Klage im November 2017 vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden abgewiesen wurde.

Überraschend hatte die Klägerin Berufung gegen das Urteil eingelegt. Damit ging der Rechtsstreit in eine nächste Instanz. Der VDR steht dem freiberuflichen Diplom-Restaurator seit der ersten Instanz zur Seite und leistete Prozesskostenhilfe.

Auch im weiteren Verlauf wird der Verband den Diplom-Restaurator unterstützen, denn hier wird allem Anschein nach versucht, Restauratoren mit Hochschulausbildung zu Handwerkern zu erklären, sie in gewerbliche Strukturen zu zwingen und ihnen damit die Arbeitsgrundlage zu entziehen.
Akademisch ausgebildete, freiberufliche Restauratoren dürften demnach praktische Konservierungs- und Restaurierungsleistungen nicht mehr erbringen.

Die Thüringer Allgemeine schilderte in einem Artikel vom 16. April 2019 die Situation vor der Gerichtsverhandlung am Hessischen Landesarbeitsgericht: "Thüringer Restaurator von Steinmetzkasse verklagt - Arbeitsrichter für "Machtwort" aus Erfurt" von Michael Helbing.
Zitat: "Verlöre Streit, müssten Restauratoren ihren „Betrieb“ wohl demnächst existenzgefährdend aufspalten: in Kunst und Handwerk. Was für eine Aussicht, im Bauhausjahr!"
(Stand: Mai 2019)

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