Zeitgemäße Eingruppierung für alle!

Die Interessengruppe öffentlicher Dienst des VDR fordert „Neufassung der Entgeltordnung Teil II Abschnitt 17 im TV-L und TV-H für Beschäftigte in der Konservierung und Restaurierung“   In einzelnen Berufsgruppen wurde […]

Die Interessengruppe öffentlicher Dienst des VDR fordert „Neufassung der Entgeltordnung Teil II Abschnitt 17 im TV-L und TV-H für Beschäftigte in der Konservierung und Restaurierung“

 

In einzelnen Berufsgruppen wurde die Entgeltordnungen zeitgemäß überarbeitet, unter anderem aufgrund von Personal- und Rekrutierungsproblemen in den vergangenen Jahren seitens der Arbeitgeber:innen. Viele Berufsgruppen aber blieben bei veralteten Entgeltordnungen. So auch die Berufsgruppe der „Beschäftigten in der Konservierung und Restaurierung.

Für die Restaurator:innen gilt in den Ländern einschließlich Hessen die fortwährend veraltete Entgeltordnung aus dem BAT von 1968. Das Berufsbild der Restaurator:innen hat sich jedoch in 55 Jahren grundlegend geändert: Das Studium der Konservierung und Restaurierung ist als Berufszugang etabliert. Mit den unterschiedlichsten Spezialisierungen und weit gefächerten Aufgaben im Museums- und Ausstellungswesen, in der Denkmalpflege, in der freiberuflichen Praxis und der Fachplanung, in Wissenschaft, Forschung und Lehre ist das Berufsbild äußerst komplex.

Beim Bund und in den Kommunen wurde daher bereits 2014 und 2017 eine grundlegende Neufassung der Entgeltordnungen durchgesetzt. Eine Neufassung der Entgeltordnung bei den Ländern wurde in zurückliegenden Tarifverhandlungen immer wieder angestrebt, jedoch nicht erreicht.

Bei den Ländern sind aktuell mehr als die Hälfte der Restaurator:innen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Die veraltete Entgeltordnung führt zu einer im Schnitt schlechteren Eingruppierung und Vergütung bei den Ländern als beim Bund und den Kommunen. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden auf diese Weise ungleich behandelt. Die insgesamt unattraktive Vergütung im Vergleich zur langjährigen und hochqualifizierenden Ausbildung macht den Beruf weniger attraktiv und führt schon jetzt zu einem Nachwuchs- und Bewerber:innenmangel.

Damit ausreichend Beschäftigte gewonnen und negative Folgen für den Erhalt unseres Kunst- und Kulturguts vermieden werden können, fordern wir von den Arbeitgeber:innen eine Verhandlungszusage für eine zeitnahe Umsetzung einer Neufassung der Entgeltordnung Teil II Abschnitt 17 im TV-L und TV-H in der Konservierung und Restaurierung.