Mecklenburg-Vorpommern: Restauratorgesetz tritt außer Kraft

Der Landtag Mecklenburg Vorpommern hat am 01.07. den Entwurf zum Ersten Gesetz zur Bürokratieentlastung angenommen. Damit ist auch die Abschaffung des Restauratorgesetzes zum 01.09.2026 beschlossen – als Teil eines Maßnahmenpakets […]

Der Landtag Mecklenburg Vorpommern hat am 01.07. den Entwurf zum Ersten Gesetz zur Bürokratieentlastung angenommen. Damit ist auch die Abschaffung des Restauratorgesetzes zum 01.09.2026 beschlossen – als Teil eines Maßnahmenpakets von insgesamt 237 Punkten, das die Landesregierung unter dem Titel der Modernisierung staatlicher Abläufe vorlegt.

Für den Kulturgutschutz bedeutet dieser Beschluss einen tiefen Einschnitt. Das Bundesland, das seit 1999 als Vorreiter galt, gibt einen etablierten fachlichen Rechtsrahmen auf, der die Qualitätssicherung und die Verantwortung im Umgang mit Kulturgut stärkte.

Im Namen seiner Mitglieder hatte sich der Berufsverband VDR gemeinsam mit dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) gegen diese Schwächung des Kulturgutschutzes und der kulturschaffenden freien Berufe gewehrt – mit einem Appell an den Landtag, seine beratenden Ausschüsse und die Staatsregierung, den betreffenden Paragraphen (§ 94 Abs. 2) aus dem Paket zu streichen. Am 23. Juni 2026 folgte eine gemeinsame Pressemitteilung.

Für den VDR bleibt unverständlich: Warum opfert man ohne Not ein bewährtes Instrument zur Qualitätssicherung und wählt den Rückschritt? Der behauptete Modernisierungseffekt ist bislang weder belegt noch messbar, genauso ist nicht absehbar welche Folgen dieser Schritt langfristig für Kulturgut, berufliche Verantwortung und die öffentliche Hand haben wird.

Exemplarische Restaurierungsarbeiten. Foto: Kai Mattern
Exemplarische Restaurierungsarbeiten. Foto: Kai Mattern