Die zu Jahresbeginn eingesetzte Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat am 23.06.2026 ihre Empfehlungen vorgelegt. In 32 Punkten bezieht sie Stellung zu zentralen Fragen der künftigen Altersvorsorge im Kulturbereich.
Eine erste Durchsicht des Deutschen Kulturrates zeigt: Für Selbstständige aus Kultur und Medien sind vor allem die Empfehlungen 21 und 22 relevant. Sie betreffen die geplante generelle Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Künstlerinnen, Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die bereits über die Künstlersozialversicherung pflichtversichert sind, wären von einer Neuregelung nicht betroffen. Auch Angehörige freier Berufe wie Architektinnen und Architekten, die in Versorgungswerken abgesichert sind, würden keine Änderungen erfahren.
- Relevant sind die Änderungen allerdings für viele Restaurator:innen, die sich in der Regel nicht über die Künstlersozialkasse absichern können. Für sie wären die geplanten Änderungen einschneidend. Sie müssen bislang privat vorsorgen und sind aufgrund oft niedriger Einkommen besonders gefährdet, im Alter nicht ausreichend abgesichert zu sein.
Künftige Selbstständige sollen nach den Empfehlungen ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Sie müssen also einzahlen.
Für bestehende Selbstständigkeiten wäre ein Opt-out möglich, sie dürfen also die Möglichkeit nutzen, sich von einer eigentlich vorgesehenen Pflichtversicherung auszunehmen, wenn sie ausreichend privat oder anderweitig vorgesorgt haben.
Die Beitragsbemessung könnte sich entweder am Regelbeitrag für Handwerker oder am steuerpflichtigen Einkommen orientieren, in den ersten drei Jahren soll ein reduzierter Beitragssatz gelten.
Der Deutsche Kulturrat, in dem der VDR Mitglied ist, wird sich das anstehende Gesetzgebungsverfahren noch genau prüfen und sich positionieren.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates
