Noch immer erheblicher Überarbeitungsbedarf beim neuen Denkmalschutzgesetz NRW

Ernüchterung nach der öffentlichen Anhörung zum neuen Denkmalschutzgesetz der Landesregierung NRW. Fachexperten sehen immer noch erheblichen Überarbeitungsbedarf.

Nachdem das neue Denkmalschutzgesetz der Landesregierung NRW im Februar zur ersten Lesung ins Parlament eingebracht wurde, fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zum geplanten Gesetz am 18.3. statt.

Die Mehrzahl der Expert:innen, darunter auch der VDR, kritisierte das Gesetz in ihren schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen weiterhin scharf.

„Die überwiegend kritischen Stellungnahmen machen deutlich, dass das Gesetz noch erheblichen Überarbeitungsbedarf hat – will man nicht eine Klagewelle in Kauf nehmen“, bilanziert der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Dr. Steffen Skudelny.

Trotz der Forderungen aus weiten Fachkreisen steht zu befürchten, dass das geplante Denkmal-NICHT-Schutzgesetz nach dem Willen von CDU und FDP noch vor der Landtagswahl im Mai verabschiedet werden soll. Dieser ernüchternde Eindruck entstand während und nach der Anhörung in Düsseldorf.

Das Denkmalschutzbündnis hält somit weiter an seiner Forderung nach einem offenen Diskurs und Einbezug von Fachexpertise bei der Gesetzesnovelle fest.

Sobald es Neuerungen gibt, werden die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und auch die die Landesgruppe NRW im VDR darüber informieren.

 

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