Informationen zur Berufspraxis

Restauratorinnen und Restauratoren sind angestellt oder selbstständig tätig. Unseren letzten Erhebungen zufolge sind knapp zwei Drittel und damit der größere Teil aller Restaurator:innen selbstständig tätig. Dies liegt teils am Wunsch vieler, selbstbestimmt und flexibler arbeiten zu können, teils aber auch daran, dass die festen Stellen in öffentlichen Einrichtungen, Restaurierungsbetrieben oder Fachdienstleistern begrenzt sind.

Für selbstständige und angestellte Restaurator:innen haben wir an dieser Stelle wertvolle Informationen für den Berufseinstieg, die laufende Berufspraxis und den Altersruhestand zusammengetragen.

Berufseinstieg
Selbstständig oder angestellt?

Du bist noch unentschlossen, ob Du selbstständig oder angestellt arbeiten möchtest?
Selbstständig sein und angestellt sein – beide Optionen bieten verschiedene Vorzüge, bringen aber auch Nachteile mit. Hier sind sie:

Selbstständige genießen große Entscheidungsfreiheit, tragen aber gleichzeitig auch das unternehmerische Risiko.

Wesentliche Vorteile sind die Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Du bist Dein eigener Chef. Du kannst Deine Träume verwirklichen, in Deinem Metier Nischen besetzt, neue Angebote schaffen und Kundenbeziehungen ausprobieren. Du kannst Deinen Arbeitssitz, das Was, Woran, Wie lange an welchen Tagen, Wann, mit Wem und Wie selbst bestimmen – natürlich in gewisser Absprache mit Kunden und Auftraggebern.

Klarer Nachteil bei jeder Selbstständigkeit ist die finanzielle Unsicherheit. Das Einkommen kann je nach Auftragslage stark schwanken. Zudem bist Du für die eigene Absicherung verantwortlich. Typische Fragen sind „Generiere ich genügend Aufträge?“, „Wird meine Leistung so abgenommen?“, „Sind alle Rechnungen bezahlt?“, „Wie sichere ich mich ab für den Krankheitsfall und das Alter?“.

Du musst als Chef für all Dein Tun also selbst Verantwortung übernehmen.
Das ist ein Nachteil, aber zugleich ein Vorteil für die Persönlichkeitsentwicklung. Du wird viele menschliche und organisatorische Tests bestehen (wie Vereinbarungen treffen, Angebote schreiben, Steuererklärungen einreichen, Selbstmarketing betreiben, persönliches Auftreten trainieren oder auch eigener Angestellten beschäftigen und anleiten). In jedem Fall wird Dich das souveräner machen.

Angestellte genießen viele Sicherheiten, sind in ihrer Entwicklung aber auch abhängig von der Arbeitgeberseite.

Wesentlicher Vorteil des Angestelltseins ist das feste Einkommen. Gehalt, Arbeitslosengeld, Krankenkasse, Rente – für all das sorgt der Arbeitgeber. Und Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub. Als Angestelle:r kannst Du in gewissem Rahmen Verantwortung abgeben. Du verantwortest nur Deinen Aufgabenbereich und musst nicht alle Konflikte alleine lösen. Es gibt zumeist fertige Strukturen. Von der Ateliereinrichtung über Soft- und Hardware bis hin zu Personalprozessen musst Du hoffentlich nichts oder nur wenig selbst erfinden und optimieren – es sei denn die Restaurierungsabteilung ist neu einzurichten oder stark veraltet.

Angestellt sein bedeutet aber auch, sich an Vorgaben zu halten. Du bist weisungsgebunden und unterliegst der Betriebspflicht. Arbeitszeiten, -orte und Handlungsabläufe sind einzuhalten. Mit wem Du zusammenarbeitest, liegt oftmals nicht in Deiner Hand. Eigene Ideen lassen sich nur bedingt oder im Dialog mit anderen Kolleg:innen, Abteilungen oder Chefs umsetzen. Dein Gehalt ist zudem abhängig von der im Arbeitsvertrag festgelegten Vergütung, die sich im öffentlichen Dienst nach der Eingruppierung und der Art der Tätigkeit sowie teils auch nach regionalen Bedingungen und beruflichen Erfahrungen richtet. Dabei spielt es keine Rolle, wie motiviert oder leistungsorientiert Du in einem Monat gearbeitet hast. Das Gehalt steht fest. Im privatwirtschaftlichen Bereich müssen Gehaltserhöhungen in aller Regel selbst verhandelt werden. Im öffentlichen Dienst sind diese abhängig von Tariferhöhungen und auch von Höhergruppierungsverfahren.