Am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Der Verband der Restauratoren hat den Parteien vorab acht Fragen gestellt, die sich sehr konkret mit Kultur und Denkmalpflege, dem Berufstitelschutz und der sozialen Absicherung für die Restaurator:innen befassen. Was haben die Parteien geantwortet? Machen Sie sich selbst ein Bild vor der Wahl.
Anmerkung: Die rot markierten Textpassagen in den Antworten der Parteien wurden von der VDR-Redaktion eingefügt und sollen der schnelleren Erfassung der Kernaussagen im Text dienen.
Der Schutz des kulturellen Erbes gehört zu den Staatszielen. Es ist die Aufgabe u.a. von Restaurator:innen, dieses Ziel umzusetzen. Werden Sie sich dafür einsetzen, Transparenz darüber herzustellen, wer berechtigt ist, den Titel „Restaurator“ bzw. „Restaurator im Handwerk“ zu führen?
Für CDU und CSU hat die Arbeit der Restauratoren einen herausragenden Anteil am Erhalt des kulturellen Erbes. Sie spielen beim Erforschen, Bewahren und Vermitteln von Europas Kulturerbe eine essentielle Rolle. Mit der bundeseinheitlichen Fortbildungsordnung „Geprüfte Restauratorin / geprüfter Restaurator im Handwerk“, die 2019 in Kraft getreten ist, gibt es eine Regelung, die einheitliche Standards und ein einheitliches Qualitätsniveau für alle Restauratoren sichert. Eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Berufsbezeichnung der Restauratoren kann aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung nur von den Ländern getroffen werden.
Ja, wir unterstützen die Forderung nach dem Schutz des Berufstitels „Restaurator:in“ bzw. „Restaurator:in im Handwerk“. Es hilft allen Beteiligten in der Branche und nicht zuletzt den Auftraggeber:innen, wenn Klarheit über die Qualifikation eine:r Restaurator:in besteht. Diese Qualifikation muss durch eine angemessene Bezahlung wertgeschätzt werden. Auch deshalb wird sich DIE LINKE zukünftig für einen Berufstitelschutz der freiberuflich tätigen Restaurator:innen einsetzen.
Klare Berufsbezeichnungen, bei denen sich die Verbraucher*innen auf eine dahinterstehende definierte Qualifikation verlassen können, sind grundsätzlich im Interesse des Verbraucher*innenschutzes. Auf der anderen Seite existieren z.B. mit der Diplom-Restaurator*in, der staatlich geprüften Restaurator*in und der Restaurator*in im Handwerk bereits geschützte Berufsbezeichnungen, die auf die entsprechenden Qualifikationen verweisen. Es gilt hier genau abzuwägen, ob eine weitere geschützte Berufsbezeichnung, die entsprechende Nachweise und Registrierungen erfordern würde, allen Beteiligten Vorteile bringt. Diese Aufgabe sehen wir GRÜNE bei den Vertreter*innen der Gewerke, die den Kern der Restaurator*innenarbeit abdecken.
Wir Freie Demokraten treten für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ein. Der Beruf des/der Restaurator/ -in bzw. „Restaurator im Handwerk" kann sowohl in einem akademischen Studium als auch in einer handwerklichen Fortbildung erlernt und entsprechende Abschlüsse erworben werden. Da, wo die Nutzung der Berufsbezeichnung geschützt und erworbene Abschlüsse Voraussetzung für eine Tätigkeit in Wissenschaft und Praxis sind, treten wir für entsprechende Transparenz ein.
Der Schutz der Berufsbezeichnung „Restauratorin“/„Restaurator“ obliegt nach unserem föderalen Staatsverständnis den Ländern. Insofern kann hier nur eine Kommentierung der Fragestellungen erfolgen. Zu Sicherung der Qualität der Arbeitsergebnisse erscheint der Schutz der Berufsbezeichnung zunächst plausibel, da es sich um die Bestandserhaltung von Kunst- und Kulturgut handelt. Insofern müssen alle angewendeten Arbeitsweisen schonend, reversibel, und nachvollziehbar sein. Allerdings kann der Zugang zu den entsprechenden Fachkenntnissen ebenso verschieden, wie die Objekte selbst sein.
Der Beruf „Restaurator“ wird als freier Beruf z.B. von den Landesverbänden und dem Bundesverband der freien Berufe anerkannt. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, den Restauratorenberuf verbindlich zur Liste der katalogisierten Berufe hinzuzufügen?
Restauratorinnen und Restauratoren können bereits heute im Einkommensteuerrecht als freiberuflich gelten, wenn ihre Tätigkeit wissenschaftlich oder künstlerisch im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist. Diese bewährte Abgrenzung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Restauratorinnen und Restauratoren sind aber auch handwerklich tätig. Daher können sie nicht generell in die Gruppe der freien Berufe aufgenommen werden. Es muss immer im Einzelfall entschieden werden, ob ihre Tätigkeit einkommensteuerrechtlich als gewerblich oder als freiberuflich beurteilt werden kann. CDU und CSU lehnen eine Verschlechterung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Restauratorinnen und Restauratoren ab und planen keine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen.
Aus Sicht der LINKEN und im Sinne der qualitativen Absicherung ist der Wunsch nach einer geschützten Berufsbezeichnung in Ihrem Berufsfeld nachvollziehbar. Dabei erscheint uns insbesondere eine länderübergreifende Verständigung zur Katalogisierung als ersten Schritt am sinnvollsten, um einen föderalen „Flickenteppich“ zu vermeiden und ausgehend von bundesweiten Standards dann länderbezogen aktiv zu werden.
Die Bundesagentur für Arbeit katalogisiert Berufe, Berufsausbildungen und berufliche Tätigkeiten. Weil Berufe und Berufsbilder einem stetigen Wandel unterliegen, halten wir GRÜNE es für notwendig, die Liste der katalogisierten Berufe fortlaufend an neue Entwicklungen anzupassen. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort auf Frage 1.
Die Restauratorinnen und Restauratoren sitzen hier, auch nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), noch immer zwischen allen Stühlen. Die ständige Aufteilung zwischen Kunst und Gewerbe bzw. zwischen trennbaren Leistungen und nicht trennbaren, erzeugt nur Bürokratie ohne großen finanzpolitischen Nutzen. Im Sinne des Bürokratieabbaus könnte eine Einordnung in den Katalog der Freien Berufe daher durchaus sinnvoll sein.
Ein gesetzlicher Berufs- oder Berufstitelschutz ist – unter anderem aus europarechtlichen Gründen – nicht einfach durchzusetzen und müsste auf der Ebene der Bundesländer erfolgen. Bislang gibt es den/die Diplomrestaurator/in und noch den/die Restaurator/in im Handwerk. In den Bundesländern ist die Handhabung bislang uneinheitlich.
Oft arbeiten Restaurator:innen unter materiellen Schwierigkeiten. Auch im Öffentlichen Dienst wird ihnen die der akademischen Ausbildung entsprechende Einstufung häufig versagt. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Restaurator:innen immer entsprechend ihrer Qualifikation eingestuft werden?
CDU und CSU sind der Auffassung, dass Restauratorinnen und Restauratoren entsprechend ihrer Qualifikation eingestuft werden. In Bezug auf die angemessene tarifliche Eingruppierung von Restauratorinnen und Restauratoren wurde 2016 den veränderten Berufsbildern und erhöhten Anforderungen mit der neuen Entgeltordnung des Bundes Rechnung getragen. Dadurch bestehen seit ihrer Neufassung höhere Eingruppierungsmöglichkeiten für Restauratorinnen und Restauratoren.
Ja, wir setzen uns für eine faire und gute Bezahlung aller ein, dies schließt auch Eingruppierungen entsprechend der Qualifikation ein. Wer einen gesellschaftlich wertvollen Beruf ausübt, verdient es, anständig entlohnt zu werden. Marktmechanismen à la „Augen auf bei der Berufswahl“ sind diskriminierend denjenigen gegenüber, die unsere Gesellschaft mit ihrer Arbeit besser machen. Dazu gehört auch der Erhalt und die Dokumentation unserer Kulturgüter.
Eine qualifikationsgerechte Einstufung im öffentlichen Dienst halten wir GRÜNE für richtig. Eine akademische Qualifikation ist dabei nur eines von mehreren Kriterien. Neben der Art der ausgeübten Tätigkeit sollen natürlich auch einschlägige berufliche Vorerfahrungen berücksichtigt werden. Nach unserer Kenntnis ermöglichen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes bereits jetzt die Anerkennung gleichwertiger Berufserfahrung. Dieser Spielraum sollte im Rahmen der Prüfung der Eingruppierung genutzt werden.
Für die Nöte hinsichtlich einer adäquaten Bezahlung im öffentlichen Dienst haben wir Verständnis. Wir setzen uns für ein modernes und flexibles öffentliches Dienstrecht ein, nachdem z.B. das Vorliegen von Studien- oder Berufsabschlüssen keine statischen Voraussetzungen für eine Einstellung sind, sondern Bewerberinnen und Bewerber eine fehlende formelle Ausbildung durch Eigenengagement und Berufserfahrung ausgleichen können (vgl. BT-Drs.-19/13519). Durch eine ausdifferenzierte Vergütungsstruktur sind mehr Aufstiegschancen zu schaffen. Auch projektbezogene Mehr- und Sonderarbeit und Zuschläge für besondere Aufgaben sind verstärkt zu nutzen. In einer Reihe von Tätigkeitsfeldern ist es weniger von Bedeutung, ob man einen entsprechenden Universitätsabschluss vorweisen kann, sondern vielmehr, ob man praktische Berufserfahrung in dem entsprechenden Feld gesammelt hat. Wir setzen uns daher auch für ein differenzierteres öffentliches Dienstrecht ein und sind offen dafür, die spezifischen Probleme des Berufes von Restauratorinnen und Restauratoren stärker zu berücksichtigen.
Wir wollen die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherstellen, indem wir die Zugangsvoraussetzungen künftig stärker an gewonnenen berufspraktischen Erfahrungen oder besonderen wissenschaftlichen Qualifikationen orientieren. Diese Forderung war bereits im vorherigen Koalitionsvertrag enthalten und wurde aus Sicht des Bundesinnenministeriums mit der 2. BLVÄndVO umgesetzt. Fachleute werden in der Verwaltung allerdings unterschiedlich eingesetzt, einmal in der Ausführung der eigentlichen – hier: handwerklichen – Aufgabe, zum anderen im Verwaltungsdienst, um diese Aufgaben zu begleiten. Auch wenn wir mehr Fokus auf Berufserfahrung legen wollen, werden Fachkräfte nicht vorbehaltslos ihrer Qualifikation entsprechend eingestuft werden können, sondern muss sich dies auch nach dem Aufgabenbereich und den damit verbundenen Anforderungen richten. Für uns ist die Frage weiterer Umsetzungsmöglichkeiten dieser Forderung und Erhöhung der Laufbahndurchlässigkeit nicht abschließend geklärt; wir werden dieses Thema auch in der neuen Legislaturperiode aufgreifen.
Werden Sie sich dafür engagieren, dass der Master unabhängig von der Kategorie der erteilenden Bildungseinrichtung entsprechend den Regelungen der Bolognareform als gleichwertig anerkannt wird, egal ob an einer regulären Hochschule oder an einer Universität erworben?
Für CDU und CSU ist die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung eine Herzensangelegenheit. Bachelor-Abschlüsse bzw. der Meistertitel im Handwerk werden danach auf der EQR-/DQR-Stufe 6 verortet. Darunter fällt bislang auch das an Fachhochschulen erworbene Diplom, während Master-Abschlüsse und das Diplom (Univ.) der EQR-/DQR-Stufe 7 zugeordnet werden. Wir wollen prüfen, ob diese Eingruppierung noch zeitgemäß ist.
Ja, DIE LINKE will, dass vergleichbare Studienleistungen und -abschlüsse unabhängig von der prüfenden Einrichtung als gleichwertig anerkannt werden. Dies trifft insbesondere auch auf Abschlüsse an nicht-universitären Hochschulen wie Fachhochschulen, Kunsthochschulen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu.
Der Bologna-Prozess hat die Perspektive auf einen Europäischen Hochschulraum eröffnet und das Studium grundlegend verändert. Es muss weiter darum gehen, den Bologna-Prozess kontinuierlich zu verbessern, insbesondere die soziale Dimension des Studiums und auch die Einstufung von Abschlüssen auch unter besonderer Berücksichtigung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
Im Zuge der Bologna-Reform wurde sichergestellt, dass Bachelor- und Master-Studienabschlüsse europaweit als gleichwertig anerkannt werden. Es ist dabei unerheblich, ob der Bachelor-/Masterabschluss an einer Universität oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschule erworben wurde.
Heute lernen fast alle europäischen Studierenden auf Grund der Bologna-Reform in einem Studiengang mit Bachelor- oder Masterabschluss, Mobilität und Internationalisierung sind gestiegen und eine umfassende Qualitätssicherung für eine qualitativ hochwertige Hochschulbildung ist implementiert. Die SPD will in Bund und Ländern diesen Prozess weiter begleiten.
Werden Sie dafür sorgen, dass restauratorische Aufgaben tatsächlich von der öffentlichen Hand auch als solche ausgeschrieben werden, insofern dass auch Freiberufler an entsprechenden Ausschreibungen teilnehmen können?
Prinzipiell kann sich jeder Unternehmer, jeder Handwerker und jeder Freiberufler für die Durchführung eines öffentlichen Auftrags bewerben, wenn er die angefragten Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Waren anbietet. In der praktischen Umsetzung der vom Gesetzgeber avisierten Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmer ergeben sich spezielle Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, um an einer Öffentlichen Ausschreibung teilnehmen zu können. Die im Vergaberecht ausführlich beschriebenen Anforderungen an den Bieter müssen vollständig eingehalten werden, da Behörden und Institutionen mit Steuergeldern arbeiten. Aus dieser Tatsache leitet sich eine besondere Sorgfaltspflicht ab.
Ja, Ausschreibungen sollten generell für alle zugänglich sein, die die entsprechende Qualifikation nachweisen können und den Inhalt der Tätigkeit richtig beschreiben.
Um einen angemessenen Schutz unserer Kulturgüter und Denkmäler zu gewährleisten, müssen diese professionell gepflegt und erhalten werden. Bei öffentlichen Ausschreibungen sollte dies entsprechend berücksichtigt werden. Damit die Kommunen dies leisten können, fordern wir GRÜNE eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen durch den Bund. Zudem setzen wir uns für eine starke Städtebauförderung ein. Wir wollen die öffentliche Vergabe generell KMU-freundlicher ausgestalten und vereinfachen dafür Vergabeverfahren und Regeln zur Eignungsprüfung.
Das Vergaberecht ist in weiten Teilen Landesrecht, die Verantwortlichen sitzen also in den Landtagen und den dortigen Ministerien bzw. Vergabestellen. Wo es auf spezielle restauratorische Fachkenntnisse im Rahmen musealer Ausstellungstücke bzw. des Denkmalschutzes ankommt, sind sicherlich die Vergaben so zu fassen, dass öffentliche Gelder hierbei nachhaltig eingesetzt werden und Fachexpertise ihre Wirkung entfaltet. Grundsätzlich wollen wir Freie Demokraten die Freien Berufe stärken und fordern mehr Fairness für Selbstständige. Ob Freie Berufe, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft oder Dienstleistungsbranche: Selbstständige sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse. Mit unterschiedlichen Reformansätzen wollen wir die Selbstständigkeit erleichtern, sie als Selbstbestimmung ernst nehmen und für mehr öffentliche Wertschätzung von Selbstständigen sorgen. Ungleichbehandlungen wollen wir abbauen.
Die Aufgaben sollten auf der jeweiligen Ebene (Bund, Länder, Kommunen) immer so ausgeschrieben werden, dass eine bestmögliche Aufgabenerfüllung erfolgen kann. Hier haben die ausschreibenden Stellen eine große Verantwortung. Der Zuschlag sollte auf den/die Anbieter/in erteilt werden, der am besten auf die Ausschreibungsvoraussetzungen und die Auftragserfüllung passt. Die Rechtsform eines Anbieters hat in der Regel hierbei keine maßgebliche Bedeutung.
Beabsichtigt Ihre Partei, in politischer Verantwortung die Etablierung und den Erhalt von restauratorischen Studiengängen zu fördern?
Die Aufgabe von Restauratorinnen und Restauratoren ist es, den materiellen Bestand der ihnen anvertrauten Objekte von historischer oder künstlerischer Bedeutung zu erfassen und zu bewahren. Durch ihre Tätigkeit übernehmen Restauratorinnen und Restauratoren eine hohe Verantwortung für die Erhaltung und weitere Überlieferung des kunst- und kulturhistorischen Erbes. CDU und CSU unterstützen daher sowohl die Etablierung als auch die Weiterentwicklung von restauratorischen Studiengängen mit dem Ziel, die theoretische und praktische Ausbildung von Restauratorinnen und Restauratoren weiter zu fördern.
Ja, DIE LINKE will durch eine erhöhte Grundfinanzierung den Hochschulen die Möglichkeit geben, auch kleinere Fachbereiche zu erhalten und auszubauen. Dadurch können auch restauratorische Studiengänge gefördert werden.
Restauratorische Studiengänge sind ein wichtiger Baustein in der Ausbildung zur/zum Restaurator*in. Darum sind die Etablierung und der Erhalt des Studiengangs in Deutschland wichtig. Allerdings tragen die Länder die Verantwortung für Lehrinhalte im Studium und für Studiengangsangebote. Zurzeit wird ein Studiengang in Stuttgart, Baden-Württemberg, unter grüner Regierung angeboten.
Um der komplexen Aufgabe eines Restaurators gerecht zu werden, ist ein hohes Maß an fachlicher Expertise und interdisziplinärer Zusammenarbeit notwendig. Die in diesem Fachbereich an den Hochschulen ausgebildeten Restauratoren arbeiten daher eng mit Spezialisten anderer Forschungsrichtungen und Experten aus unterschiedlichen Gewerken des Handwerks zusammen. Nur durch dieses interdisziplinäre Zusammenwirken und die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Aufgabenbereiche im akademischen und handwerklichen Gebiet kann eine dauerhafte Sicherung der authentischen Substanz des materiellen Kulturerbes für nachfolgende Generationen erreicht werden. Wir bedauern, dass der Bund die Unterstützung und Förderung der akademischen Restaurierung weitestgehend abgeschafft hat und sehen hier Handlungsbedarf, um zu vermeiden, dass wissenschaftliche Spitzenforschung in der Restauration als Voraussetzung zum Erhalt des materiellen Kulturgutes verdrängt wird (vgl. Kleine Anfrage BT-Drs.-19/27690).
Akkreditierungsverfahren von Studiengängen unterliegen einem länder- und hochschulübergreifendem Verfahren. Die SPD setzt sich von Bundesseite vielmehr für starke Hochschulen ein und will beispielsweise mit einer Digitalisierungspauschale die digitale Ausstattung der Hochschulen verbessern und Investitionen in gute Lehre tätigen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass kunst- und kulturnahe Berufe künftig wieder einen bundesweiten Ansprechpartner in Form z.B. eines Kulturministeriums erhalten?
Das Amt eines bzw. einer Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit selbständiger Organisationseinheit im Bundeskanzleramt hat sich bewährt. Die Kunst- und kulturnahen Berufe haben sehr stark davon profitiert. Deshalb wollen CDU und CSU diese erfolgreiche Arbeit fortsetzen.
Ja, wir fordern ein:e Bundeskulturminister:in mit Kabinettsrang und ein Kulturministerium, um die Belange der Kultur gegenüber anderen Ressorts sowie auf europäischer Ebene wirksamer vertreten zu können. Darüber hinaus streiten wir für eine Verankerung des "Staatsziels Kultur" im Grundgesetz, denn es ist Aufgabe des Staates, das kulturelle Leben zu fördern und das kulturelle Erbe zu pflegen. Kultur muss zur Pflichtaufgabe werden und als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen verstanden werden.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, auch welch dünnem Eis der Kulturbetrieb steht. Von einem Tag auf den anderen gerieten Künstler*innen, Kreative und Kultureinrichtungen in existenzielle Nöte. Neben einer angemessenen Vergütung und sozialen Absicherung der Kulturschaffenden brauchen wir deshalb eine (Wiederaufbau-)Strategie, mit der die Kommunalfinanzen als Grundlage für die kulturelle Infrastruktur gestärkt werden. Perspektivisch wollen wir GRÜNE ein Sonderprogramm „Kulturraumschutz" umsetzen. Wir setzen uns für ein Staatsziel Kultur ein. Ein Bundeskulturministerium finden wir dann sinnvoll, wenn es die unterschiedlichen Zuständigkeiten im Bereich Kultur in den verschiedenen Ministerien (Außen, Wirtschaft, Innen …) bündelt.
Wichtig ist, dass kunst- und kulturnahe Berufe einen klaren Ansprechpartner haben und die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Kulturpolitik ist vorrangig eine Sache der Länder und Kommunen, in ihrer Hoheit liegt der Großteil all jener Kulturinstitutionen, die das Leben der Menschen vor Ort bestimmen. Aufgabe der Bundeskulturpolitik muss es sein, die Städte und Gemeinden bei diesen Aufgaben zu unterstützen – insbesondere wenn es um den Erhalt der kulturellen Infrastrukturen und des kulturellen Erbes, die Bedingungen künstlerischen Arbeitens und die Freiheit unserer Gesellschaft geht. Wir wollen den kooperativen Kulturföderalismus mit Leben füllen – mit konkreter und zugewandter Kooperation im Sinne der Kunst. Angesichts der existentiellen Bedeutung von Kunst und Kultur müssen wir uns als Gesellschaft aber darüber verständigen, was Kulturpolitik im 21. Jahrhundert leisten muss. Unser Ziel ist es, bundespolitische Kulturinitiativen besser mit den jeweiligen regionalen Gegebenheiten abzustimmen und nach Möglichkeit so eng zu verzahnen, dass Bund, Länder und Kommunen effektiv gemeinsam statt nebeneinander an der Stärkung der Kultur arbeiten. Wir wollen die kulturpolitischen Spitzengespräche zu einem bundesweiten Kulturplenum weiterentwickeln, in dem neben Kommunen, Ländern und Bund (BKM, AA) auch Kulturakteur*innen und -verbände sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft vertreten sind. Hier soll ein „Zukunftsdialog Kultur“ organisiert werden, in dem Herausforderungen strategisch bearbeitet werden. Wir wollen den Stellenwert der Kultur auch dadurch sichern, dass der Beauftragte für Kultur und Medien im Kanzleramt Ministerrang erhält.
Der Kulturgut-Katastrophenfall kann auch im Inland eintreten, wie beim Stadtarchiv Köln, Hochwasser oder der Anna-Amalia-Bibliothek. Beabsichtigen Sie, Initiativen und Notfallverbünde zur Rettung kultureller Güter im Inland zu gründen und zu unterstützen, ähnlich dem Auswärtigen Amt?
CDU und CSU unterstützen alle Maßnahmen, die dazu dienen, sich regional oder überregional in einem Notfallverbund zur Rettung kultureller Güter im Inland zusammenzuschließen und zu vernetzen. Zur weiteren Förderung von Notfallverbünden hat das BBK 2020 im Rahmen des vorgenannten SiLK-Projektes ein sogenanntes SiLK-Team des BBK errichtet, dass die Koordination der Notfallverbünde in Deutschland und die Betreuung der Website http://notfallverbund.de/ übernommen hat.
Ja, die Vernetzung und der Ausbau von Initiativen zur Rettung von Kulturgut stellen eine Notwendigkeit dar, um das kulturelle Erbe für nachfolgende Generationen zu sichern. Klimawandelbedingte Extremwetterphänomenen, wie die Hochwasser in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden, werden zunehmen. Synergien-schaffende Expertennetzwerke wie „Archaeological Heritage Network“ und Projekte wie „KulturGutRetter“ müssen weiter- und tiefergehend unterstützt werden, damit betroffenen Gemeinden, Archiven, Museen, Kultureinrichtungen, denkmalgeschützten Gebäuden zügig professionelle Hilfe in den Stufen Schadensfeststellung, Objektsicherung und Schadensbehebung geboten werden kann.
Der Erhalt von Kulturgütern ist vorrangig Sache der Länder, während der Bund lediglich bei der Gesetzgebung und beim Schutz national wertvollen Kulturguts vor Abwanderung ins Ausland zuständig ist. Wir GRÜNE werden aber Maßnahmen, mit denen die Länder im Falle solcher "Kulturgut-Katastrophen" unterstützt werden können, sorgfältig prüfen.
Seit Beginn der Sammlung und Bewahrung von Kulturgütern in Bibliotheken, Museen und Archiven bestand und besteht die Gefahr, dass die oft über Jahrhunderte gesammelten und bewahrten Kunst- und Kulturschätze durch Naturkatastrophen oder durch menschengemachte Unglücke beschädigt oder komplett vernichtet werden. Diese Gefahr droht auch bis in die heutige Zeit hinein. Katastrophen müssen bereits im Vorfeld verhindert und im Schadensfall bestmöglich begegnet werden. Auch in der aktuellen Situation in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gilt es, schnell zu sichern und zu handeln. Die Zuständigkeit für den Kulturgüterschutz und den Katastrophenschutz liegt aber bei den Ländern. Die Arbeit der Notfallverbünde schätzen wir sehr und wollen, dass diese so strukturiert und unterstützt werden, dass sie ihren wichtigen Aufgaben bestmöglich nachkommen können.
Der Schutz und die Bewahrung von Kulturgütern sind für unsere Identität und Geschichte von herausragender Bedeutung. Dessen sind wir uns bewusst. Deutschland ist aktuell bereits an vielen Orten auf dem Weg, sich über Notfallverbünde besser aufzustellen. Wir unterstützen diese Schritte, da wir es für essentiell halten, dass im Not- und Katastrophenfall stets ein gut vorbereitetes, koordiniertes Vorgehen von Kultureinrichtungen, Behörden und Hilfs- und Rettungsorganisationen gewährleistet ist, um die sachgemäße Bergung des betroffenen Kulturguts durchzuführen und weitere Schäden zu verhindern. Um dies zu erreichen, unterstützen wir die bereits begonnenen Bestrebungen und Gespräche von wichtigen Akteuren aus dem Bereich des Kulturerbes und dem THW hinsichtlich möglicher Perspektiven einer verstärkten Zusammenarbeit und besseren Organisation. Zudem teilen wir die Ansicht, dass mit dem Archaeological Heritage Network bereits ein Netzwerk besteht, das im Bereich Kulturerhalt Inland und Ausland zusammendenkt. Auch die Beteiligung und Entwicklung von EU-Aktivitäten an Mechanismen für das schnelle Eingreifen bei Katastrophen ist denkbar.