Förderung für die Digitalisierung von Beständen und Sammlungshighlights

Eine neue Förderlinie unterstützt Archive, Museen, Bibliotheken, Mediatheken, Denkmalpflege- und weiteren Wissenseinrichtungen bei der Digitalisierung Ihrer Bestände. Die Beantragung von Fördermitteln ist seit dem 25.2.2021 über das Online-Formular des Deutschen […]

Eine neue Förderlinie unterstützt Archive, Museen, Bibliotheken, Mediatheken, Denkmalpflege- und weiteren Wissenseinrichtungen bei der Digitalisierung Ihrer Bestände. Die Beantragung von Fördermitteln ist seit dem 25.2.2021 über das Online-Formular des Deutschen Bibliotheksverband e.V. möglich.

 

Im Rahmen des Zukunftsprogramms Neustart Kultur stellt die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) dem Projekt „Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek“ Fördermittel in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon stehen mehr als 2 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte von Kultur- und Wissenseinrichtungen aus Deutschland in Form von Zuwendungen bereit.

Ziel des Programms ist es das digitale Erbe im Internet weiter auszubauen und Archiven, Museen, Bibliotheken, Mediatheken, Denkmalpflege- und weiteren Wissenseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, Sammlungen oder Bestände mit Mitteln aus diesem Programm zu digitalisieren und über das Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek zentral für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Bei der Auswahl der zur Digitalisierung beantragten Objekte soll der Fokus auf Objekten liegen, die entweder eine abgeschlossene Sammlung bzw. einen Bestand abbilden oder „Highlights“ einer Sammlung bzw. eines Bestands sind und nach Möglichkeit bereits erschlossen sind.

Bewerben können sich alle bei der Deutschen Digitalen Bibliothek registrierten Kultur- und Wissenseinrichtungen, unabhängig davon, ob bereits Daten an die Deutsche Digitale Bibliothek geliefert worden sind. Die Registrierung bei der Deutschen Digitalen Bibliothek muss spätestens zum Zeitpunkt der Antragsstellung abgeschlossen sein. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Pro Kultureinrichtung darf nur ein Antrag gestellt werden. Die beantragte Summe muss zwischen mind. 10.000 und max. 200.000 Euro liegen. Der erforderliche Eigenanteil liegt bei 10 Prozent und kann auch durch Drittmittel erfolgen.

Gefördert werden die für die Digitalisierung anfallenden Kosten, zu denen die Digitalisierung von Objekten, die Metadatenanreicherung, die Unterstützung im Projektmanagement, die Qualitätskontrolle und auch das Hosting der Digitalisate gehören.

Die Anträge können ausschließlich über das Online-Formular des Deutschen Bibliotheksverbands eingereicht werden. Das Antragsformular ist seit dem 25.02.2021 freigeschaltet. Die Prüfung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben worden sind, spätestens jedoch am 30.04.2021.

Weitere Informationen zur Beantragung und den erforderlichen Unterlagen sind zu finden unter:
https://pro.deutsche-digitale-bibliothek.de/neustart-kultur

Nachtrag 26.2.2021:
Für die Beantragung gibt es bereits nach einem Tag Laufzeit "wegen starker Überzeichnung" bereits nur noch eine Warteliste, in die Sie sich mit Ihrem Projekt eintragen können.

Nachtrag 1.3.2021:
Das Projektteam der Deutschen DigitaleBibliothek informiert, dass "im Förderprogramm „Zielgerichtete Digitalisierungsförderung“ der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) eine Annahme weiterer Anträge aufgrund von starker Überzeichnung ab sofort nicht mehr möglich ist.
Das Förderprogramm ist Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Es soll einen Beitrag dazu leisten, die Folgen der Corona-Pandemie für Kultur- und Wissenseinrichtungen zu mildern. Mehr als zwei Millionen Euro stehen dafür bereit. Aktuell hat das Programmteam bei der DDB bereits über 270 Anträge erhalten mit einer beantragten Fördersumme von über 12 Millionen Euro. Die DDB hat der BKM diesen hohen Bedarf kommuniziert und wird sich weiterhin für eine Aufstockung der Mittel einsetzen.
Wenn Sie ein Projekt beantragen wollten, können Sie sich auf unserer Website in die Warteliste eintragen: https://ddb-neustart.bibliotheksverband.de/warteliste/
Sollte eine Antragstellung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder möglich werden, kontaktieren wir Sie umgehend. Einrichtungen, die sich bereits in der Bearbeitung des Projektantrags befinden, können den Antrag über Ihren Zugangs-Link weiterhin aufrufen und absenden."

Nachtrag 5.3.2021: Wie der Deutsche Kulturrat heute mitteilte, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 4.3. die Aufstockung des Kulturprogramms NEUSTART KULTUR um eine weitere Milliarde Euro beraten und befürwortet. Wir hoffen demnach, dass auch in dieses Förderprojekt weitere Mittel einfließen werden.