Schlagwörter: ,

Ansicht von 0 Antwort-Themen
  • Autor
    Beiträge
    • #8403
      Patricia Brozio
      Administrator

      Wer hat Tipps zur Buchhaltung? Wie bewahrt Ihr Eure Belege auf – digital oder analog?

      Zum Thema Archivierung von Kontoauszügen bei der Nutzung von Online-Banking gibt es einen interessanten Beitrag im Handelsblatt:

      „Ausdrucken reicht nicht“

      http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/elektronische-kontoauszuege-ausdrucken-reicht-nicht/19733914.html?share=twitter

      Demnach müssen die Auszüge digital archiviert werden, damit sie die Finanzverwaltung anerkennt.

      Textauszug:
      „…die Finanzverwaltung vertritt den Standpunkt, dass Kontoauszüge, die elektronisch übermittelt werden, originär digitale Belege sind. Mit anderen Worten: Ausdrucken allein reicht nicht. Digitale Belege müssen immer in ihrer originären Form – also digital – aufbewahrt werden. Wer den Kontoauszug einfach ausdruckt und dann das digitale Dokument löscht, verstößt gegen die Aufbewahrungspflichten. Denn der Ausdruck ist lediglich eine Kopie.
      Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in einem aktuellen Schreiben darauf hin, dass Unternehmer darüber hinaus bereits beim Eingang der Kontoauszüge prüfen müssen, ob die Dokumente echt und unversehrt sind. Diese Prüfung muss nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dokumentiert und protokolliert werden.“

Ansicht von 0 Antwort-Themen
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.