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      Patricia Brozio
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      Mit dem Thema Scheinselbständigkeit befasst sich zwangsläufig jeder, der sich selbständig macht.
      Das Bundessozialgericht hat im März ein wichtiges Urteil (Az. B 12 R 7/15 R) gesprochen. Demnach ist das Honorar ein gewichtiges Indiz für Selbstständigkeit.

      Auf der Seite des Verbandes der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. sind weitere Infos zu finden. Zwei Juristen geben zudem eine Einschätzung zum Urteil:
      https://www.vgsd.de/bundessozialgericht-fuehrt-honorarhoehe-als-wichtiges-kriterium-fuer-selbststaendigkeit-ein/

      Auszug aus dem Text:
      „Das BSG macht mit der Formulierung („besondere Bedeutung“, „gewichtiges Indiz“) deutlich, dass es ganz bewusst die Höhe des Honorars relativ zum Brutto eines ähnlich qualifizierten Angestellten als neues Kriterium einführen möchte. Dabei stellt das Gericht auf den Stundensatz ab – und nicht etwa auf das Monatseinkommen (auf das ein einzelner Auftraggeber auch nur begrenzten Einfluss hat).
      Vielmehr kommt es dem Gericht offenbar darauf an, dass das höhere Honorar eine „Eigenvorsorge“ zulässt, also insbesondere berücksichtigt, dass der Selbstständige auch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (der etwa 20 Prozent des Brutto ausmacht) tragen muss.“

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