Haftpflichtversicherung für Restauratoren

Künftig können die Mitglieder des VDR auch eine Planungshaftpflicht für ihre Tätigkeit abschließen. Dieses Angebot richtet sich vor allem an die Restauratoren, die einen Beitritt in eine Ingenieurkammer planen. Das […]

Künftig können die Mitglieder des VDR auch eine Planungshaftpflicht für ihre Tätigkeit abschließen. Dieses Angebot richtet sich vor allem an die Restauratoren, die einen Beitritt in eine Ingenieurkammer planen.

Das Berufsbild eines Restaurators hat sich in den letzten Jahrzehnten vom handwerklich-künstlerischen Beruf zu einer wissenschaftlich-akademischen Tätigkeit entwickelt. Gerade bei den freiberuflichen Restauratoren kommt es häufig vor, dass Planung, Steuerung und Überwachung von komplexen Projekten in der Baudenkmalpflege abverlangt werden. Diese Tätigkeiten bringen einige Haftungsrisiken mit sich, die in einer normalen Betriebshaftpflicht nicht versichert sind.

Wenn man Planungsleistungen anbietet, ist es naheliegend, dass man sich wie ein Planer (Ingenieur oder Architekt) versichert. Bekanntermaßen verfügt die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure über eine Berufshaftpflicht, häufig auch als Planungshaftpflicht bezeichnet. Die Anzahl der Versicherer, die solche Policen anbieten, ist sehr überschaubar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer das Berufsbild des Restaurators nicht einordnen können. Das hat bisher zur Folge, dass die anfragenden Restauratoren häufig gar kein Angebot erhalten.

Dieses Problem wurde auch an den VDR herangetragen. Vor dem Hintergrund, dass einige Restauratoren den jeweiligen Ingenieurkammern beitreten wollen, ist der richtige Versicherungsschutz elementar. Die Berufshaftpflicht ist häufig eine Grundvoraussetzung, wenn man Mitglied in einer Ingenieurkammer werden will. In diesem Zusammenhang handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Der VDR hat sich deshalb im Interesse seiner Mitglieder auf die Suche nach einem geeigneten Versicherungspartner begeben.

Die Bundesingenieurkammer hat im Bereich der Haftpflichtversicherung einen Rahmenvertrag mit dem HDI. Der VDR konnte den HDI ebenfalls als Partner gewinnen. Durch diese Zusammenarbeit werden die Mitglieder des VDR in die Lage versetzt, eine richtige Berufshaftpflicht abzuschließen. Weiterhin hat der HDI die Besonderheiten des Berufsbildes der Restauratoren hinterfragt und bietet besondere Klauseln an, die den Versicherungsschutz noch besser als üblich abrunden.

Die Materie der Berufshaftpflicht ist sehr anspruchsvoll und für den Laien schwierig zu verstehen. Vor allem die Abgrenzung zur häufig bestehenden Betriebshaftpflicht sorgt für einige Verständnisprobleme. Um den Mitgliedern eine optimale Beratung zu gewährleisten, stellt der HDI mit Daniel Mauss einen erfahrenen Ansprechpartner zur Verfügung. Herr Mauss hat sich den letzten 20 Jahren auf die Berufshaftpflicht spezialisiert und ist unter der Rufnummer 036458/47919 oder 0177/ 64 64 689 zu erreichen. Anfragen per E-Mail richten Interessenten bitte an daniel.mauss(at)hdi.de.