Kulturgutschutz: Bund beschließt Resilienzstrategie

Bedrohungen, Katastrophen und Krisen haben in den letzten Jahren immer mehr zugenommen - um besser vorbereitet zu sein, hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2022 eine Strategie zur Stärkung der […]

Bedrohungen, Katastrophen und Krisen haben in den letzten Jahren immer mehr zugenommen - um besser vorbereitet zu sein, hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2022 eine Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen beschlossen. Erfasst ist diese in der Publikation Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen (bund.de).

Der Verband der Restauratoren (VDR) begrüßt diese Empfehlungen und steht bereit, das BBK sowie die weiteren Akteure bei der Umsetzung tatkräftig zu unterstützen.

Der Bereich Kulturgutschutz ist auf Seite 61 wie folgt zusammengefasst:

3.15. Kulturgutschutz

Kulturgüter sind einmalige Zeugnisse der Vergangenheit und Gegenwart. Sie repräsentieren Werte und Traditionen, transportieren Wissen und stiften Identität. Das Ziel des Kulturgutschutzes ist es, bedeutsames materielles und immaterielles Kulturgut zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Dies schließt den Schutz Kulturgut bewahrender Einrichtungen sowie anderer Stätten, die für das Kulturerbe von Interesse sind, ein. Auch im Kulturgutschutz ist ein integrierter und akteursübergreifender Ansatz des Katastrophenrisikomanagements zu implementieren. Dafür werden folgende Maßnahmen empfohlen:

► das Katastrophenrisikomanagement als Thema stärker in Kulturgut bewahrenden Einrichtungen verankern und ebenenübergreifend vernetzen,

► die Auswirkungen von extremen Ereignissen auf Kulturgüter erfassen, dabei bereits beobachtbare Folgen und zukünftig erwartbare Risiken des Klimawandels berücksichtigen sowie geeignete Anpassungsmaßnahmen zur Resilienzbildung umsetzen,

► die Zusammenarbeit von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen und Akteuren wie der Gefahrenabwehr im Katastrophenrisikomanagement grundlegend beschreiben, konzeptionell aus- und einrichten, verstärken und beüben,

► die Zahl von Notfallverbünden ausbauen, in deren Rahmen sich Kulturgut bewahrende Einrichtungen zusammenschließen, in der Notfallvorsorge zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen können,

► die Aktivitäten bereits bestehender Kompetenzzentren und Projekte wie SicherheitsLeitfaden Kulturgut (SiLK) oder KulturGutRetter gezielt fördern,

► Unterstützungskomponenten des Katastrophenschutzes im Bereich Kulturgutschutz fördern (beispielsweise spezielle Notfallcontainer mit Ausrüstung und Materialien für den Kulturgutschutz),

► die Identifizierung und Kennzeichnung von unbeweglichem Kulturgut nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1954) aktualisieren und fortführen,

► die Bundessicherungsverfilmung von national wertvollem Archiv- und Bibliotheksgut weiter ausbauen und sinnvoll dem Stand der Technik anpassen,

► Konzepte zum Schutz beweglichen Kulturguts sowie Konzepte für Auslagerungs- und Bergungsmaßnahmen weiterentwickeln bzw. erarbeiten,

► Ansätze für behördenübergreifende Strategien und Austauschplattformen zum Schutz unbeweglicher und beweglicher Kulturgüter unter Einbeziehung aller relevanten Akteure eruieren, insbesondere mit den Kulturverwaltungen der Länder, mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dem AA, der Organisation der UN für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization), Blue Shield International/Blue Shield Deutschland, dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BBK und der Bundesanstalt THW sowie im Rahmen der EU