Landtagswahl Bayern 2018: Wahlprüfsteine der Parteien

Am 14. Oktober 2018 wird der 18. Bayerische Landtag gewählt. Der Verband der Restauratoren hat den Parteien sechs Fragen gestellt, die sich sehr konkret mit Kultur und Denkmalpflege, dem Berufstitelschutz […]

Am 14. Oktober 2018 wird der 18. Bayerische Landtag gewählt. Der Verband der Restauratoren hat den Parteien sechs Fragen gestellt, die sich sehr konkret mit Kultur und Denkmalpflege, dem Berufstitelschutz und der sozialen Absicherung für den Restaurator befassen. Was haben die Parteien geantwortet? Machen Sie sich selbst ein Bild vor der Wahl.

Bayrischer Landtag München (Foto:  Christoph Radtke, CC BY 3.0)

Das Fehlen des geschützten Berufstitels für Restauratoren führt zu einem enormen Konkurrenzdruck auch durch wenig oder nicht qualifizierte selbst erklärte „Restauratoren“ außerhalb der Gruppen der wissenschaftlichen Restauratoren oder auch der Restauratoren im Handwerk. Darüber hinaus führt diese Leerstelle zu einer grundlegenden Gefährdung von Kulturgütern und Denkmalen durch unsachgemäße Behandlung. Wird sich Ihre Partei in Regierungsverantwortung für den Schutz des Berufstitels „Restaurator“ einsetzen?

 

Die Mehrheit der vom VDR vertretenen Restauratorinnen und Restauratoren ist selbstständig. Obwohl deren Hochschulausbildung hinsichtlich der Dauer und Anforderungen mit einem Ingenieurstudium vergleichbar ist, hat eine Aufnahme des Berufes in die Katalogberufe nach § 18 EStG Restauratoren aber bisher nicht stattgefunden. Damit einher geht die Schwierigkeit, dass Berufsangehörige immer wieder in langwierigen Auseinandersetzungen um die steuerliche Anerkennung als Freiberufler ringen müssen. Auch die Orientierung des Restauratorenberufs am Gemeinwohl wird oft angefochten. Kleinstbetriebe finden sich dann als Gewerbe eingruppiert und u.U. mit hohen Steuern und Abgaben belastet. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Beruf des wissenschaftlichen Restaurators katalogisiert und damit verbindlich als ein am Allgemeinwohl orientierter Freier Beruf anerkannt wird?

Da nur ein Teil der wissenschaftlichen Restauratoren in öffentlichen Einrichtungen angestellt wird, ist für die meisten Restauratoren die eigene Existenzgründung unerlässlich. Vor allem die Sozialabgaben übersteigen anfangs oft die finanziellen Möglichkeiten der Berufseinsteiger. Die Künstlersozialkasse (KSK) verweigert die Aufnahme von Restauratoren seit 20 Jahren, der Beruf ist nicht „verkammert“ und kommt nicht in den Genuss entsprechender Versorgungs- und Sozialwerke. Das trägt zu der zunehmend prekären Situation vieler selbstständiger Restauratoren bei. Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die soziale Absicherung erleichtert wird, z.B. durch die Möglichkeit der dem tatsächlichen Einkommensniveau entsprechenden Anpassung von Krankenkassen-, Rentenversicherungs-, und Sozialbeiträgen, durch die Möglichkeit der Gründung eines eigenen Versorgungswerkes? Wird sich ihre Partei in Regierungsverantwortung für die Wiederaufnahme der Restauratoren in die Künstlersozialkasse einsetzen?

Der Restauratorenberuf ist zu einem wachsenden Anteil weiblich geprägt. Frauen stellen heute mehr als 90 % der Studienanfängerinnen. In Kombination mit der erwähnten Tatsache, dass der größte Teil der Restauratoren gar keine andere Möglichkeit hat, denn als „Solo-Selbständiger“ zu überleben, stellt die Frage der Familienplanung ein zentrales Risiko dar. In welcher Form wird Ihre Partei sich des Risikos der Unternehmensaufgabe und der Gefahr der Prekarisierung von Frauen im Beruf durch Familienzuwachs stellen?

Rund jeder dritte Restaurator arbeitet im Öffentlichen Dienst. Dort werden Restauratoren oft nicht ihren Qualifikationen entsprechend eingruppiert. Auch an den meisten staatlichen Museen und Stiftungen herrscht ein Ungleichgewicht zwischen den zu leistenden Aufgaben und den zur Verfügung stehenden, angemessen tariflich eingruppierten Stellen für Restauratorinnen und Restauratoren mit Hochschulqualifikation. Dies gefährdet auch den Schutz von Kulturgütern. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Restauratoren mit wissenschaftlichem Hochschulstudium ihrer Qualifikation entsprechend nach EG 13, statt wie bislang oft üblich, nach EG 9 eingruppiert werden?

Kultur ist in Deutschland Ländersache. Die Länder haben also im Kontext des Erhalts des Kulturerbes eine zentrale Rolle. Seit 2008 betreibt z.B. das Land Nordrhein-Westfalen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Restauratorinnen in beratender, leitender und koordinierender Funktion das langfristig angelegte Förderprogramm „ Substanzerhalt von Kulturgütern – Das Restaurierungsprogramm Bildende Kunst des Landes Nordrhein-Westfalen“. Wird sich Ihre Partei wie vom Deutschen Nationalkomitee Denkmalschutz im Nachgang des Europäischen Kulturerbejahres gefordert dafür einsetzen, auch in Bayern ein zentrales breites und mit relevanten finanziellen Mitteln unterlegtes ähnliches Programm zum Schutz von Kulturerbe und Denkmalen zu entwickeln und umzusetzen?

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zusammengefasst in einem PDF-Dokument und als Synopse.

Wahlprüfsteine Landtagswahlen Bayern 2018 (PDF)

Synopse Wahlprüfsteine Landtagswahl Bayern 2018 (PDF)