Die Wahl zum 7. Landtag Sachsens findet am 01. September 2019 statt. Der Verband der Restauratoren hat den Parteien zehn Fragen gestellt, die sich sehr konkret mit Kultur und Denkmalpflege, dem Berufstitelschutz und der sozialen Absicherung für den Restaurator befassen. Was haben die Parteien geantwortet? Machen Sie sich selbst ein Bild vor der Wahl.
Das Fehlen des geschützten Berufstitels für Restauratoren führt zu einem enormen Konkurrenzdruck auch durch wenig oder nicht qualifizierte selbst erklärte „Restauratoren“ außerhalb der Gruppen der wissenschaftlichen Restauratoren oder auch der Restauratoren im Handwerk. Darüber hinaus führt diese Leerstelle zu einer grundlegenden Gefährdung von Kulturgütern und Denkmalen durch unsachgemäße Behandlung. Wird sich Ihre Partei in Regierungsverantwortung für den Schutz des Berufstitels „Restaurator“ einsetzen?
Die Mehrheit der vom VDR vertretenen Restauratorinnen und Restauratoren ist selbstständig. Obwohl deren Hochschulausbildung hinsichtlich der Dauer und Anforderungen mit einem Ingenieurstudium vergleichbar ist und der Verband der Restauratoren sich als Mitglied des Bundes der Freien Berufe etabliert hat, hat eine Aufnahme des Berufes in die Katalogberufe nach § 18 EStG aber bisher nicht stattgefunden. Damit einher geht die Schwierigkeit, dass Berufsangehörige immer wieder in langwierigen Auseinandersetzungen um die Anerkennung der Freiberuflichkeit ringen müssen. Auch die Orientierung des Restauratorenberufs am Gemeinwohl wird oft angefochten. Kleinstbetriebe finden sich als Gewerbe eingruppiert und u.U. mit hohen Steuern und Abgaben belastet. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Beruf des wissenschaftlichen Restaurators katalogisiert und damit verbindlich als ein am Allgemeinwohl orientierter Freier Beruf anerkannt wird?
Da nur ein Teil der wissenschaftlichen Restauratoren in öffentlichen Einrichtungen angestellt wird, ist für die meisten Restauratoren die eigene Existenzgründung unerlässlich – auch ohne entsprechendes Kapital im Hintergrund. Zusätzlich übersteigen die Sozialabgaben anfangs oft die finanziellen Möglichkeiten der Berufseinsteiger. Der Beruf ist nicht „verkammert“ und kommt nicht in den Genuss entsprechender Versorgungs- und Sozialwerke. Das trägt zu der zunehmend prekären Situation vieler selbstständiger Restauratoren bei. Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die soziale Absicherung erleichtert wird?
Der Restauratorenberuf ist zu einem wachsenden Anteil weiblich geprägt: Frauen stellen heute mehr als 90 % der Studienanfängerinnen. In Kombination mit der erwähnten Tatsache, dass der größte Teil der Restauratoren gar keine andere Möglichkeit hat, denn als „Solo-Selbständige“ zu überleben, stellt die Frage der Familienplanung ein zentrales Risiko dar. In welcher Form wird Ihre Partei sich des Risikos der Unternehmensaufgabe und der Gefahr der Prekarisierung von Frauen im Beruf durch Familienzuwachs stellen?
Rund jeder dritte Restaurator arbeitet im Öffentlichen Dienst. Dort werden Restauratoren oft nicht ihren Qualifikationen entsprechend eingruppiert. Auch an den meisten staatlichen Museen und Stiftungen herrscht ein Ungleichgewicht zwischen den zu leistenden Aufgaben und den zur Verfügung stehenden, angemessen tariflich eingruppierten Stellen für Restauratorinnen und Restauratoren mit Hochschulqualifikation. Dies gefährdet auch den Schutz von Kulturgütern, wie aktuell in der Presse am Beispiel des Zustands der ethnologischen Sammlungen thematisiert wird[1]. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen (auch im Rahmen zukünftiger Tarifverhandlungen als Arbeitgeber), dass Restauratoren mit Hochschulstudium ihrer Qualifikation entsprechend nach EG 13, statt wie bislang oft üblich, nach EG 9 eingruppiert werden? Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass in den Museen eine den Aufgaben der Sammlungserhaltung eine angemessene Anzahl von RestauratorInnen eingestellt wird?
[1]Z.B.: https://www.sueddeutsche.de/kultur/ethnologisches-museum-raubkunst-1.4516193
Kultur ist in Deutschland Ländersache. Die Länder spielen also im Kontext des Erhalts des Kulturerbes eine zentrale Rolle. Seit 2008 betreibt z.B. das Land Nordrhein-Westfalen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Restauratorinnen in beratender, leitender und koordinierender Funktion das langfristig angelegte Förderprogramm „ Substanzerhalt von Kulturgütern – Das Restaurierungsprogramm Bildende Kunst des Landes Nordrhein-Westfalen“. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, auch in Sachsen ein zentrales breites und mit relevanten finanziellen Mitteln unterlegtes Programm zum Schutz von Kulturerbe und Denkmalen zu entwickeln und umzusetzen?
Im Zuge der (geplanten) Verabschiedung des BBIMoG durch das Bundeskabinett soll der neue „Senior Professional“ als dritte Fortbildungsstufe im Handwerk dem DQR7 zugeordnet werden – während das „alte“ FH-Diplom der Restauratoren weiterhin dem DQR6 zugeordnet bleibt. Wird sich Ihre Partei im Bundeskabinett gegen diese Aufweichung und die Verschiebung der DQR-Zuordnung stellen bzw. wie gedenken Sie, die Unterscheidbarkeit zwischen beiden Bildungssträngen zu garantieren? Werden Sie sich, sollte das Thema in der KMK wieder aufgerufen werden, dafür einsetzen, dass das „alte“ FH-Diplom für Restauratoren und auch für andere hochqualifizierte Berufsgruppen dem DQR7 zugeordnet werden, so dass diese auch an entsprechend kategorisierten Ausschreibungen teilnehmen können?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei denkmal-, museums-, und kulturbezogenen Ausschreibungen des Landes und in Landesbetrieben für restaurierende Aufgaben spezifisch Restauratoren angesprochen werden und eine Versicherung sowohl für die Planung als auch für die Ausführung der Arbeiten am Denkmal obligatorisch ist? Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass über reine Kostenerwägungen hinaus („Der billigste Anbieter gewinnt den Auftrag“) auch Fragen der Qualität, der Qualifizierung, gerechter Entlohnung und des Kulturerbeerhalts entsprechend gewichtet werden?
Der Europäische Tag der Restaurierung war 2018 das am meisten besuchte Ereignis im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres. Wird sich das Land Sachsen im laufenden Jahr am 13. Oktober positiv auf die zweite Auflage des Ereignisses beziehen und sowohl das Denkmalamt als auch seine Museums- und kulturellen Einrichtungen ermutigen, daran teilzunehmen?
Die Restauratoren müssen eine Anerkennung und Versicherung der planerischen restaurierenden Leistungen erreichen. Da eine Verkammerung der Restauratoren politisch noch durch die Schließung der Liste vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsgarantie der öffentlichen versus berufsständischen Versorgungswerke unmöglich ist, wäre die Eröffnung der Möglichkeit des Beitritts zu Architekten- oder Ingenieurkammer auf einer separaten Liste wünschenswert. Die Erlangung einer Vorlageberechtigung soll dabei nicht erzielt werden. Vorteile wären außerdem eine mögliche Absicherung jüngerer Kollegen über ein Versorgungswerk oder auch die berufsübergreifende Weiterbildung von Ingenieuren/Architekten und Restauratoren. Wird sich Ihre Partei für die Anerkennung des wissenschaftlich-technischen Charakters des Restauratorenberufs einsetzen und den Zugang in eine der genannten Kammern ermöglichen?
Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zusammengefasst in einer Synopse.
Synopse zu den Wahlprüfsteinen der Landtagswahl Sachsen 2019 (PDF)
Bildnachweis zum Titelfoto: Sächsischer Landtag, Dresden (Foto: Kolossos, Wikipedia, Creative Commons https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)