Die Wahl zum 7. Thüringer Landtag findet am 27. Oktober 2019 statt. Der Verband der Restauratoren hat den Parteien neun Fragen gestellt, die sich sehr konkret mit Kultur und Denkmalpflege, dem Berufstitelschutz und der sozialen Absicherung für den Restaurator befassen. Was haben die Parteien geantwortet? Machen Sie sich selbst ein Bild vor der Wahl.
Werden Sie sich für das freiberufliche Kammersystem sowie die berufsständische Selbstverwaltung einsetzen und dafür, dieses System für weitere neu entstehende Berufsgruppen (Heil- und Pflegeberufe, insbesondere Physiotherapeuten, Restauratoren) zu erschließen?
Freie Berufe sind ein wichtiges Element unserer Wirtschaft. Sie stehen für Vielfalt und unternehmerische Verantwortung. Wir werden uns für die Belange der Freien Berufe einsetzen und darauf hinwirken, dass die hohen Qualitätsstandards und die Unabhängigkeit freiberuflicher Dienstleistungen auch im europäischen Kontext angemessen berücksichtigt werden. Inwieweit das Kammersystem sowie die berufsständische Selbstverwaltung für weitere Berufsgruppen zu öffnen ist, kann mit den zuständigen staatlichen Stellen in den anderen Bundesländern sowie im Bund erörtert werden. Hierbei ist auf die Erfahrungen der bestehenden Kammerberufe zu achten und mit den einschlägigen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten abzuwägen.
Die Freien Berufe sehen wir als eine wichtige Säule unserer Sozialen Marktwirtschaft an. Ihre Versorgungswerke und ihre Selbstverwaltungsstrukturen wirken stabilisierend und haben sich bewährt. Die Einsetzung eines Kammersystems muss zuerst auf die Wünsche der jeweiligen Berufsgruppe zurückgehen. Sollten die Restauratoren eine Gründung eines solchen Systems wünschen, sind wir hierzu gesprächsbereit.
Gerade vor dem Hintergrund der Vielfalt rechtlicher Betrachtungen begrüßen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Überlegungen zur Gründung von berufsständischen Selbstverwaltungen. Dabei ist uns sehr wichtig, dass Kammern freiwillig organisiert sind, transparent und demokratisch arbeiten.
Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts erfüllen in erster Linie gesetzliche Aufgaben und nehmen darüber hinaus eine Interessensvertretung ihrer (in der Regel selbstständigen) Mitglieder wahr. Aus Sicht unserer Partei DIE LINKE. Thüringen muss stets geprüft werden, inwieweit die Vorteile einer Kammerbildung die Nachteile (bspw. „Kammerzwang“ mit Beitragsverpflichtung) überwiegen. Im Sinne der Abwägung stehen wir einer Diskussion dieses Themas jedoch weiterhin offen gegenüber.
Wird sich Ihre Partei in Regierungsverantwortung für den Schutz des Berufstitels „Restaurator/in“ auf Länderebene durch ein Restauratorengesetz einsetzen bzw. solche Initiativen unterstützen?
Die Restauratorentätigkeit leistet durch den Erhalt unserer Kunst- und Kulturgüter einen hohen Beitrag für die Allgemeinheit und verdient unsere Wertschätzung. Adäquat zu den Ländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden wir eine gesetzliche Anerkennung der Berufsbezeichnung „Restaurator/in“ prüfen.
Wir Freie Demokraten verstehen uns als Partner der Freien Berufe und treten gerne in einen Dialog darüber ein, inwiefern der Schutz bestimmter Berufstitel im konkreten Fall notwendig und sinnvoll ist. Für den Schutz der Berufsbezeichnung "Restaurator/in" gibt es nachvollziehbare Gründe. Wir Freie Demokraten wollen den Berufstitelschutz für freiberuflich tätig Restauratorinnen und Restauratoren daher prüfen und auf die Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zurückgreifen.
Derzeit existieren ja Berufstitel (z.B. Diplom-Restaurator*in, staatlich geprüfte Restaurator*in, Restaurator*in im Handwerk) und sind somit geschützte Berufsbezeichnungen, entsprechend der jeweiligen Qualifikationen. Wenn eine weitere geschützte Berufsbezeichnung nach reiflicher Abwägung Vorteile für die Beteiligten bringt, können wir diese Bemühung durchaus unterstützen. Diese Abwägung ist eine Aufgabe der Berufsverbände und Interessenvertretungen der Gewerke und Einrichtungen, die Restauratorenaufträge und -anstellungen vergeben.
Aus Sicht der LINKEN und im Sinne der qualitativen Absicherung ist der Wunsch nach einer geschützten Berufsbezeichnung in Ihrem Berufsfeld nachvollziehbar. Dabei erscheint uns insbesondere eine länderübergreifende Verständigung zur Katalogisierung als ersten Schritt am sinnvollsten, um einen föderalen „Flickenteppich“ zu vermeiden und ausgehend von bundesweiten Standards dann länderbezogen aktiv zu werden.
Wird sich ihre Partei – auch auf Bundesebene – dafür einsetzen, dass der Beruf des wissenschaftlichen Restaurators katalogisiert und damit verbindlich als ein am Gemeinwohl orientierter Freier Beruf anerkannt wird?
Die Einkommensteuergesetzgebung fällt in der Bundesrepublik Deutschland nicht in die Hoheit der Länder, sondern unterliegt der Bundesgesetzgebung. Gesetzliche Regelungen sollten jedoch so knapp und verständlich wie möglich formuliert werden. Unabhängig von der Notwendigkeit der juristischen Präzisierung sollten sie aber auch Spielräume lassen, um künftige Entwicklungen zu berücksichtigen und die Regelung von inhaltlich identischen Sachverhalten zu ermöglichen. Gesetze werden in der Regel in zeitlich größeren Abständen novelliert. So verhält es sich auch bei dem Einkommensteuergesetz, wo der Gesetzgeber in § 18 diese Spielräume eingebaut hat, indem er neben den als freiberufliche Tätigkeit katalogisierten Berufen ebenfalls den Begriff der „ähnlichen Berufe“ eingeführt hat, zu denen auch Freiberufler mit einer „wissenschaftlichen, künstlerischen …“ Tätigkeit gehören – also auch Restauratoren. Solch ein „ähnlicher Beruf“ liegt vor, wenn a) der Beruf einem bestimmten Katalogberuf in allen wichtigen Punkten entspricht; b) der Steuerpflichtige einen dem tatsächlichen Katalogberuf vergleichbaren Ausbildungsstand nachweist und c) bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis für den Katalogberuf für den ähnlichen Beruf eine vergleichbare berufsrechtliche Regelung besteht.
Wir wollen die bestehende Kategorisierung der Freien Berufe auf Bundesebene in ihrer Gesamtheit überprüfen und an neue Gegebenheiten anpassen. Inwieweit die wissenschaftlichen Restauratoren hierbei in die Freien Berufe aufgenommen werden ist bei einer solchen Reform zu prüfen.
Klare Berufsbezeichnungen sind ebenso wie die Einordnung von Berufen grundsätzlich im Interesse des Verbraucher*innenschutzes und stehen für Planungssicherheit und Qualität. Die Unterscheidung der Tätigkeiten in freiberuflich oder gewerblich und die damit einhergehende unterschiedliche steuerliche Behandlung führt aber zu Ungerechtigkeiten. Deshalb setzen wir uns generell für eine steuerliche Gleichbehandlung von Freien Berufen und Gewerbetreibenden ein.
Aus Sicht der LINKEN und im Sinne der qualitativen Absicherung ist der Wunsch nach einer geschützten Berufsbezeichnung in Ihrem Berufsfeld nachvollziehbar. Dabei erscheint uns insbesondere eine länderübergreifende Verständigung zur Katalogisierung als ersten Schritt am sinnvollsten, um einen föderalen „Flickenteppich“ zu vermeiden und ausgehend von bundesweiten Standards dann länderbezogen aktiv zu werden.
Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, dass die soziale Absicherung erleichtert wird, zum Beispiel durch die Möglichkeit der Anpassung von Krankenkassen-, Rentenversicherung- und Sozialbeiträgen an das tatsächliche Einkommen? Wird sich ihre Partei für die Wiederaufnahme der Restauratoren in die Künstlersozialkasse einsetzen?
Wir haben die Altersvorsorge der Versorgungswerke in den Freien Berufen gestärkt, für deren Beibehaltung und Stärkung wir uns einsetzen. Viele selbständige Künstler und andere Freischaffende leben in wirtschaftlich unsicheren Verhältnissen. Mit der Künstlersozialkasse, für deren dauerhafte Stabilisierung wir uns einsetzen, haben wir ein bewährtes Instrument, um freischaffenden Künstlern Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ermöglichen. Unser vorrangiges Ziel ist es, durch Einflussnahme auf Bundesebene einen Anstieg des Abgabesatzes zu verhindern. Eine stabile und zukunftsfähige Künstlersozialversicherung sorgt dafür, dass sich künstlerische Kreativität und Ideenreichtum entfalten können. Allerdings übt das Land Thüringen keine Aufsicht über die Künstlersozialkasse aus. Vielmehr ist die Künstlersozialkasse ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn, über die das Anliegen der Restauratoren zu transportieren ist, wobei wir sie unterstützen wollen.
Wir Freie Demokraten wollen die Künstlersozialkasse fortlaufend weiterentwickeln und zukunftssicher machen. Ein Ansatz könnte die Überprüfung sein, ob Restauratorinnen und Restauratoren in die Künstler-Sozialkasse aufgenommen werden können. Zusätzlich wollen wir Regelungen beseitigen oder verändern, welche für Solo-Selbstständige einen unfairen Nachteil bedeuten. Beispielsweise müssen freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige ihre Krankenkassenbeiträge nicht zwingend auf ihr reales Einkommen bezahlen. Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten orientieren sich die Beiträge von Selbstständigen mit kleineren Einkommen an der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit monatlich 2.283,75 Euro. So zahlen Selbstständige mit Einkommen unterhalb dieses Betrags überhöhte Krankenversicherungsbeiträge, weil sich diese an der fiktiven Mindestbeitragsbemessungsgrenze und nicht mehr an den tatsächlichen Einnahmen orientieren. Derartige ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen sind zu beseitigen.
Ja. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom September 2001 (B 3 KR 18/00 R) entschieden, dass ein*e Restaurator*in im Regelfall nicht Künstler*in im Sinne des KSVG ist. So müsste zuerst der Bundesgesetzgeber das KSVG anpassen, bevor Restauratorinnen und Restauratoren (wieder) Mitglied der Künstlersozialversicherung werden dürfen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass die Mindestbeiträge für die Krankenversicherungsbeiträge deutlich reduziert werden für kreativ Arbeitende, die (noch) nicht die Voraussetzungen erfüllen, um in die KSK aufgenommen zu werden, bzw. für Selbstständige mit geringem Einkommen. Unser Ziel bleibt jedoch eine solidarische Bürgerversicherung, bei der alle Einkommensarten einbezogen werden und alle Selbstständigen einkommensbezogen einzahlen. Viele Kreative können aufgrund ihres geringen Einkommens zu wenig in die Rentenversicherung einzahlen. Hier setzt unser Konzept einer Garantierente an: Versicherte, die mindestens 30 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (inkl. Zeiten der Arbeitslosigkeit oder für Kindererziehung), haben einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente, die oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Die Beiträge zur Rentenversicherung müssen weitgehend flexibilisiert und dem individuellen Einkommen entsprechend bemessen werden. Dazu soll es die Möglichkeit geben, zusätzlich zum Pflichtbeitrag freiwillige Zahlungen zu leisten, um z.B. Lücken zu schließen, die durch Auftragslosigkeit oder Arbeitslosigkeit entstehen können. Damit wären auch Selbstständige vor Armut im Alter geschützt.
Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich bereits in den vergangenen fünf Jahren über den Bundesrat für eine Stärkung der Künstlersozialkasse (KSK) eingesetzt. Die wichtige Tätigkeit von Restauratorinnen und Restauratoren zur Erhaltung und Wiederherstellung unserer Kulturgüter rechtfertigt aus unserer Sicht auch die Einbindung in der KSK. In der bundesdeutschen Debatte engagiert sich DIE LINKE zudem seit geraumer Zeit für die soziale Absicherung von kleinen und Solo-Selbstständigen. So treten wir unter anderem für die standardisierte Einbindung in die Sozialversicherung ein, die natürlich an der realen Einkommenssituation angepasst sein muss (s. auch https://www.linksfraktion.de/themen/az/detailansicht/selbststaendige-soziale-sicherung/).
In welcher Form wird sich ihre Partei des für ein-Personen-Unternehmen typischen Risikos der Unternehmensaufgabe und der Gefahr der Prekarisierung von Frauen im Beruf durch Familienzuwachs stellen?
Wir wollen eine familienfreundliche Arbeitswelt und unterstützen daher Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze besser den Bedürfnissen von Familien anzupassen. Dazu gehören u. a. flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten, die Möglichkeit von Teilzeit- und Telearbeit-Stellen, aber auch die Unterstützung von Betriebs-Kitas oder die Einrichtung von flexiblen Betreuungszeiten bei Kitas. Zertifizierungen von öffentlichen und privaten Arbeitgebern zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehen wir als einen Standortvorteil, dem wir mehr Gewicht geben wollen. Zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt gehört auch, dass familienbedingte Auszeiten nicht zum Karrierehemmnis werden und jederzeit ein Wiedereinstieg gut möglich ist. Wir setzen uns für die besten Bedingungen für Familien im Freistaat ein: Betreuungseinrichtungen wie Kindergärten, Horte und kleine Schulen sind für die Organisation des Familien- wie auch des sozialen Lebens insgesamt unverzichtbar und müssen daher erhalten bleiben. Wir setzen uns für faire Vergütungen und Honorare ein. Unser Anspruch ist die Durchsetzung des Anspruchs von Frauen auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit.
Wir Freie Demokraten wollen dafür sorgen, dass Selbständige nicht zu Angestellten zweiter Klasse werden. Gerade bei Familienzuwachs und Elternschaft sind Selbständige nach wie vor benachteiligt. Schon allein die Antragstellung beim Elterngeld ist mit unnötig hohem Aufwand verknüpft. Hier müssen einfache Regelungen her, die den Verdienstausfall auffangen und Elternschaft und Selbständigkeit miteinander in Einklang bringen lassen. Darüber hinaus wollen wir generell die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Zu diesem Anliegen gehört ein vollumfänglicher Zugang zu einer Kinderbetreuung mit bedarfsorientierten Betreuungszeiten. Die Sicherstellung politischer Rahmenbedingungen, welche unabhängig vom Geschlecht mehr Flexibilität und Individualität bei der gemeinsamen Planung des Privat- und des Berufslebens erlauben, hat für uns höchste Priorität. Dafür setzen wir auf z.B. flexible Arbeitszeitmodelle und Langzeitkonten für Arbeitszeit. Das alles sollte aber vor allem unbürokratisch umsetzbar sein und es jungen Menschen einfach machen, Familien zu gründen.
Das Ziel echter Gleichstellung ist leider noch lange nicht erreicht. Veränderungen dauern zu lange. So sind Frauen heute immer noch wirtschaftlich und politisch benachteiligt, schlechter sozial abgesichert, mit weniger Chancen, größeren Widerständen und falschen Stereotypen konfrontiert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen den uneingeschränkten Anspruch von Frauen auf gleiche Rechte und umfassende Teilhabe endlich einlösen, Benachteiligungen und strukturelle Diskriminierungen von Frauen beseitigen und umfassende Chancengleichheit verwirklichen – auch in der Selbstständigkeit. Wir wollen Gründerinneninitiativen stärken und die Gründungsberatung speziell für Frauen ausbauen und bekannter machen.
Dazu gehören Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade auch für Alleinerziehende ebenso wie familienfreundlichere Arbeitsbedingungen und ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindergartenplätzen sowie flexible Arbeitszeitmodelle.
Die Prekarisierung in der Arbeitswelt betrifft Millionen Menschen in Deutschland. Hier braucht es einen grundsätzlichen Wandel in den sozialen Sicherungssystemen, die wieder in erster Linie eine sanktionsfreie, möglichst bürokratiearme und vor allem existenzsichernde Unterstützung garantieren müssen. Dafür hat DIE LINKE eine Vielzahl an Ideen und Vorschlägen unterbreitet. Neben der bereits zuvor erwähnten Einbeziehung von Solo-Selbstständigen in die staatlichen sozialen Sicherungssysteme, die Abschaffung von Hartz IV zugunsten einer individuellen existenzsichernden Mindestsicherung, die Einführung einer Kindergrundsicherung oder die Beitragsfreiheit von Angeboten der frühkindlichen Bildung (wobei in Thüringen dank Rot-Rot-Grün zum 1. August 2020 auch das zweite Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt wird). Auch wird in unserer Partei das emanzipatorische Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert, auch wenn es dazu noch keine abgeschlossene Position gibt. Mit einem soliden sozialstaatlichen Fundament wird zugleich das Risiko der Selbstständigkeit gedämpft und Energie, die für den tagtäglichen Existenzkampf verloren geht, zugunsten des kreativen Schaffens freigesetzt. Allgemein muss gelten, dass wir eine „Kultur des Scheiterns“ brauchen, die dies prinzipiell als positiven Lernprozess und nicht als Niederlage begreift.
Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, dass Restauratoren mit wissenschaftlichem Hochschulstudium ihre Qualifikation entsprechend nach EG 13, mindestens aber mit EG 11, statt wie bislang oft üblich, nach EG9 eingruppiert werden? Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, dass wieder mehr und angemessen tariflich eingruppierte Stellen für Restauratoren in öffentlichen Einrichtungen geschaffen werden können?
Die Beschäftigten der Landesverwaltung haben einen erheblichen Anteil an der Entwicklung unseres Freistaates. So wichtig effiziente Strukturen sind, so sind es letztendlich die Mitarbeiter, die sie mit Leben füllen. Während die Aufgaben und Anforderungen immer komplexer werden, können wir die Herausforderungen, die vor uns liegen, nur mit gut ausgebildetem und motiviertem Personal meistern. Notwendig ist daher eine echte Verwaltungsreform, die nur im engen Dialog mit den Mitarbeitern umgesetzt werden kann. Um ihnen eine zukunftssichere Perspektive zu geben, wollen wir ein ressortübergreifendes und verbindliches Personalentwicklungskonzept erarbeiten und auf ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement achten. In diesem Zusammenhang sind auch Fragen zu Planstellen und Eingruppierungen anzusprechen. Dabei können auch die Ausgestaltung der Arbeitsplätze und ihrer Rahmenbedingungen wesentlichen Faktoren im Wettbewerb um die besten Köpfe sein.
Restauratoren benötigen eine angemessene Entlohnung für ihre Arbeit. Eine Aufwertung ist aus diesem Grund vorzunehmen. Die Anzahl an Restauratoren muss sich am Bedarf orientierten. Mehr Stellen sind demnach nur zu schaffen, wenn sich dieser ergibt. Wichtiger ist es für uns aber, Teilzeitbeschäftigte mehr in ein Vollzeit-Verhältnis zu überführen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streben in einer neuen Legislaturperiode eine generelle Reform des Besoldungsrechts an, bei dem alle Bereiche umfassend geprüft und ausgewogen neu ausgerichtet werden. Das weitere Drehen an kleinen Stellschrauben innerhalb des jetzigen Besoldungsrechts, beispielsweise durch die Anhebung von Eingangsämtern, Zulagen etc., fördert aus unserer Sicht kein Mehr an Gerechtigkeit. Damit eine Neuausrichtung des Besoldungsrechts gelingen kann und auch eine gesellschaftliche Akzeptanz erfährt, streben wir eine interfraktionelle Arbeitsgruppe und einen breiten Beteiligungsprozess mit allen Interessensverbänden an. Unser Ziel ist es, die Ergebnisse dieses Prozesses auf alle Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst anzuwenden.
In unserer fünfjährigen Regierungszeit haben wir die öffentlichen Ausgaben im Bereich Kultur um 30 Millionen Euro erhöht. Dabei sind wesentliche Teile der Mittel in die finanzielle Besserstellung der Beschäftigten geflossen. Denn leider ist es kein Alleinstellungsmerkmal der Restauratorinnen und Restauratoren, dass kulturelle Arbeit unterbezahlt und in vielen Bereichen engagement- und ehrenamtsgetragen ist. In diesem Sinne wollen wir weiterhin für eine bessere Vergütung im Kultursektor streiten. Das schließt Sie selbstverständlich mit ein.
Die SPD steht traditionell dafür, dass gute Arbeit auch mit guten Löhnen honoriert werden muss. Dies gilt selbstverständlich auch für die Tätigkeit von Restauratorinnen und Restauratoren. Überall dort, wo das Land als Arbeitgeber fungiert, werden wir daher die konkrete Beschäftigungssituation überprüfen und uns für eine abschlussadäquate tarifliche Eingruppierung stark machen.
Wird sich ihre Partei dafür einsetzen, ein langfristig angelegtes mit relevanten finanziellen Mitteln unterlegtes Programm zum Schutz von Kunstwerken, Kulturgütern und Denkmal zu entwickeln und umzusetzen?
Die Gestaltung von Landesprogrammen und Haushaltsansätzen wird in den kommenden Verfahren zur Aufstellung des Landeshaushalts beraten. Der Bereich Kultur nimmt darin einen wesentlichen Anteil in Anspruch und bildet einen Schwerpunkt unseres politischen Anliegens für die Zukunft unseres Kulturlandes Thüringen. Daher werden wir vor dem jeweiligen Hintergrund der Situation der Landesfinanzen alle Spielräume prüfen.
Wir Freie Demokraten sehen Kultur als Bildungs-, Wirtschafts- und damit Standortfaktor, der Thüringen attraktiver macht. Unser Freistaat verfügt über eines der dichtesten Netze von Museen, Burgen Schlössern, Denkmälern und Kulturgütern in Deutschland. Deren Erhalt muss konstant aufrechterhalten werden. Nur so lassen sich Investition- und Restaurationstaus vermeiden, welche später zu erheblichen Mehrkosten führen würden. Die entsprechenden Haushaltsposten sind vorzusehen.
Ja, spätestens im Hinblick auf die Frage um die Mitteldeutsche Kulturstiftung müssen wir die bestehenden Förderprogramme evaluieren und neu strukturieren. In diesem Zuge ist es nur sinnvoll, eine umfassende Strategie der Thüringer Liegenschaften zu erarbeiten.
Rot-Rot-Grün hat erstmalig seit 1990 ein nennenswertes Landesinvestitionsprogramm für die Bereiche Kultur und Denkmalschutz aufgelegt. Daran werden wir anknüpfen und planen, die Mittel weiter zu erhöhen.
In Thüringen besteht allein bei den Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (TSG) ein Sanierungsbedarf von rund 385 Millionen Euro. Diesen Sanierungsstau kann das Land allein in einem realistischen Zeitraum finanziell nicht auflösen. Wir setzen uns daher für die Schaffung der geplanten Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten (KMSG) und die Überführung der TSG als Ganzes in die KMSG ein, denn so kann mit Hilfe des Bundes in einem überschaubaren Zeitraum ein großer Fortschritt beim Erhalt und der Sanierung des baulich-kulturellen Erbes Thüringens erreicht werden.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der KMK das Thema der pauschalen niedrigen Kategorisierung des FH-Diploms im DQR 6 wieder aufgerufen wird, und die Entscheidung insofern korrigiert wird, als dass das „alte“ FH-Diplom für Restauratoren und auch für andere hochqualifizierte Berufsgruppen dem DQR 7 zugeordnet wird, so dass diese z.B. auch an entsprechend kategorisierten Ausschreibungen teilnehmen können?
Das Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens beschreibt bestimmte Kompetenzen, die zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld, dem durchaus auch die Restauratorentätigkeit zugeordnet werden kann. Inwieweit die öffentliche Hand ihre Ausschreibungen an diese Kategorisierung koppeln sollte oder ob es nur einer Sensibilisierung für diese Thematik bedarf, wollen wir prüfen.
Die Rahmenbedingungen zur Einordnung von Qualifikationen im DQR – auch der FH-Abschlüsse – sollten in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden. Dazu gehören die Bedingungen der beruflichen Ausbildung, die Aktualisierung der Ausbildungsinhalte, die Einstufung im deutschen sowie europäischen Qualitätsrahmen und die Förderung des Nachwuchses. Uns ist bewusst, dass der EQR und seine Zuordnungen – auch in Deutschland – immer noch kontrovers diskutiert werden. Wir Freie Demokraten haben uns damals massiv dafür stark gemacht, dass die Abschlüsse der Berufsausbildung gemäß ihrer Wertigkeit im DQR abgebildet und der akademischen Bildung gegenübergestellt wurden.
Ja. Wie in anderen Bereichen auch, mindern ökonomischer Druck und Unsicherheit die Produktivität von Kulturschaffenden. Eine Abschwächung der bestehenden Abschlüsse wirkt hierbei noch verstärkend.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei denkmal-, museums-, und kulturbezogenen Ausschreibungen des Landes und in Landesbetrieben für restaurierende Aufgaben spezifisch Restauratoren angesprochen werden und eine Versicherung sowohl für die Planung als auch für die Ausführung der Arbeiten am Denkmal obligatorisch ist?
Im Sinne einer fach- und sachgerechten Pflege unseres kulturellen Erbes, des Verbraucherschutzes sowie der Baukultur und vor dem Hintergrund ständig wachsender Anforderungen an den Berufsstand setzen wir auf hohe Ausbildungsstandards und den spezifischen Sachverstand der mit den Sanierungsarbeiten beauftragten Fachexperten. Ob bei jeder denkmal-, museums- und kulturbezogenen Ausschreibung des Landes bzw. von Landesbetrieben für restaurierende Aufgaben grundsätzlich immer spezifisch Restauratoren angesprochen werden müssen, ist zu hinterfragen und besser in Abhängigkeit von der Herausforderung bzw. den qualitativen Ansprüchen des konkreten Einzelfalls zu entscheiden. Ob eine Versicherung sowohl für die Planung als auch für die Ausführung der Arbeiten am Denkmal eine obligatorische Versicherung notwendig ist, werden wir im Hinblick auf eine mögliche Fortschreibung der Thüringer Bauordnung klären.
Wir Freien Demokraten setzten uns generell gegen eine weitere Ausweitung von vergabefremden Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen ein. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Absicherung von Risiken bei Restautoren ausbleiben muss. Viel praxisnäher wäre es, bei der Gestaltung des Restauratoren-berufes (etwa Frage 1), grundlegende Elemente der Versicherungspflichten mit einzubeziehen.
Ja. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bei der Novellierung des Vergabegesetzes in Thüringen bereits darauf abgestellt, dass soziale Kriterien und das Lebenszyklus-Prinzip bei öffentlichen Vergaben berücksichtigt werden. Das umfasst unserer Meinung nach auch, dass spezifische Aufgaben für die spezifischen Fachkräfte ausgeschrieben werden. Für eine weitere Klarheit und Planungssicherheit für Restaurator*innen setzen wir uns dennoch weiterhin ein.
Im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen verweist das unter Rot-Rot-Grün reformierte Vergabegesetz klar auf die Maßgabe der Fachkunde. Es ist von daher Aufgabe der Landes und Kommunalbehörden im Denkmal-, Museums- und Kulturbereich in Fragen, die Ihr Berufsfeld betreffen, natürlich auch Ihre Fachkunde zu berücksichtigen und abzurufen.
Darüber hinaus verpflichtet das Vergabegesetz zu einer Reihe sozialer, arbeitsweltlicher und ökologischer Bestimmungen.
Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zusammengefasst in einer Übersicht.
Übersicht zu den Wahlprüfsteinen der Landtagswahl Thüringen 2019 (PDF)
Bildnachweis zum Titelfoto: Thüringer Landtag, Erfurt (Foto: Lukas Götz, Wikipedia, Creative Commons https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en)