Positionierung zur Eingruppierung im öffentlichen Dienst

Es sind bewegte Zeiten für Restauratoren, denn die Regelungen für die Eingruppierung sind im Umbruch! In diesem Jahr finden – von den meisten Restauratoren unbemerkt – Verhandlungen über die künftige […]

Es sind bewegte Zeiten für Restauratoren, denn die Regelungen für die Eingruppierung sind im Umbruch! In diesem Jahr finden – von den meisten Restauratoren unbemerkt – Verhandlungen über die künftige Eingruppierung der Restauratoren statt, die bei den Ländern beschäftigt sind.

Im November 2017 hat ein Kreis von ca. 40 VDR-Mitgliedern beim Treffen der Interessengruppe Öffentlicher Dienst  in Köln das aktuelle Team gewählt: Renate Poggendorf ist Gemälderestauratorin in München und leitet die Gruppe seit zwei Jahren. Zuvor war sie mehrere Jahre im Präsidium des VDR. Susanne Danter arbeitet ebenfalls als Gemälderestauratorin in Frankfurt/Rhein-Main und hat im November ihre bisherige Funktion als VDR-Vizepräsidentin gegen die Mitarbeit in der IG eingetauscht. Christian Lühning-Reger, Möbelrestaurator aus Celle, ist schon seit Gründung des VDR für die Kollegen im öffentlichen Dienst aktiv.

Treffen der IG Öffentlicher Dienst im November 2017 (Foto: Patricia Brozio)
Treffen der IG Öffentlicher Dienst im November 2017 (Foto: Patricia Brozio)

Eingruppierung
Vor 50 Jahren – 1968 – wurde der Beruf des Restaurators erstmals im Bundesangestelltentarif (BAT) dargestellt. Diese Formulierungen stehen in fast identischem Wortlaut bis heute in den Tarifverträgen der Länder und definieren hier noch immer die Eingruppierung! Beim Bund und den Kommunen wurden die Entgeltordnungen in den letzten Jahren bereits zeitgemäß erneuert. Nun wird für die Länder verhandelt. Damit besteht endlich die große Chance, dass die mittlerweile vollkommen anachronistisch gewordenen Regelungen des BAT insgesamt Geschichte werden. Am 26. Januar 2018 stand das Kapitel „Restaurierung, Präparierung, Konservierung“ auf der Tagesordnung der Verhandlungspartner – die Tarifgemeinschaft der Länder sowie die Gewerkschaft ver.di als Arbeitnehmervertretung. Der VDR, obwohl der deutsche Berufsverband der Restauratoren, saß weder mit am Verhandlungstisch noch wurde er diesbezüglich konsultiert!

Positionspapier
Aus Anlass dieser Verhandlungen hat der VDR ein Positionspapier zur Eingruppierung von Restauratoren im öffentlichen Dienst verfasst, das den Verhandlungspartnern zugestellt wurde. Es erläutert unser Berufsbild – heute und in seiner Entwicklung der letzten Jahrzehnte – und bezieht kritisch Stellung zu den in den letzten Jahren in Kraft getretenen neuen Entgeltordnungen für Bund und Kommunen. Beide bedeuten einen großen Schritt in die richtige Richtung! Sie berücksichtigen die Hochschulausbildungen, negieren jedoch zugleich die Forderung der europäischen Berufsverbände nach einem mindestens 5-jährigen konsekutiven Studium der Konservierung-Restaurierung als Voraussetzung für eigenverantwortliche Tätigkeit. Die weiterhin bestehende Aufspaltung des restauratorischen Aufgabengebietes in einzelne Tätigkeiten ermöglicht, Restauratoren unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation den Entgeltgruppen 9 bis 12 zuzuordnen, die den Tarifverträgen zufolge angemessen für Bachelor-Abschlüsse sind. Eine Eingruppierung in die EG 13, die für einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss in anderen Berufen selbstverständlich ist, ist weiterhin schwierig zu erlangen.

Präzedenzfälle
Für den Tarifbereich Bund trat bereits zum 1. Januar 2014 eine neue Entgeltordnung in Kraft. Diese Aussage stimmt und ist zugleich nur Theorie: Die Neubewertung der Eingruppierungen von Restauratoren anhand der neuen Entgeltordnung durch die Verwaltung erfolgte erst 2017. Nur für einen kleinen Teil der an Bundesinstitutionen beschäftigten Restauratoren ergab diese ein zufriedenstellendes Ergebnis. Die Mehrheit unserer Kollegen muss nun überlegen, wie weit sie für eine ihres Erachtens angemessene Eingruppierung zu kämpfen bereit ist. Diejenigen, die es letztlich auf einen Arbeitsrechtsprozess ankommen lassen, verdienen den großen Respekt aller Kollegen. Denn gerichtliche Entscheidungen werden die Präzedenzfälle sein, an denen sich spätere Fallentscheidungen messen werden.

Eine bittere Pille in diesem Kontext ist, dass sich die Bewerter der Personalverwaltung, die ja nicht aus unserem Metier sind, an den von Hochschulen bereitgestellten Darstellungen der Studieninhalte orientieren. Dabei können das Bachelor-Studium attraktiv machende Formulierungen, was denn ein angehender Restaurator so alles lernen soll, zum Fallstrick werden, wenn daraus fälschlicherweise abgeleitet wird, dass ein Studienabgänger, der diese Studieninhalte gehört hat, sie auch gleich selbständig und eigenverantwortlich am historischen Kulturgut ausüben kann!

Anträge zur Neubewertung der Eingruppierung
Ein solch langwieriger und kräftezehrender Prozess steht den Kollegen, die für Einrichtungen der Kommunen arbeiten, wohl erst bevor. Das gesamte Kalenderjahr 2017 hatten diese Restauratoren Zeit, um eine Neubewertung der eigenen Eingruppierung gemäß der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Entgeltordnung für die Kommunen zu beantragen. Der VDR hat versucht zu selbstbewusster Antragstellung zu ermutigen und zur Unterstützung eine Erläuterung (diese steht für VDR-Mitglieder im Mitgliederbereich der VDR-Website bei den Downloads zur Verfügung) der Entgeltordnung für die Kommunen erarbeitet. Die Frist ist nun abgelaufen und die Reaktionen der Personalverwaltungen werden mit Spannung erwartet.

Unterstützung erbeten!
Um die nun anstehenden Auseinandersetzungen mit Rat unterstützen zu können, benötigt die Interessengruppe Informationen von Betroffenen: Welche Anträge wurden angenommen, welche abgelehnt? Wie sind die Begründungen formuliert? Werden Widerspruchsmöglichkeiten und -fristen genannt? Wir sammeln – natürlich streng vertraulich – Kopien derartiger Unterlagen, möglichst in anonymisierter Form, um daraus Informationen für alle betroffenen Kollegen im VDR herzuleiten.

Stellenausschreibungen
Weniger spektakulär ist das beständige Einwirken des VDR auf den Stellenmarkt. Vizepräsidentin Birgit Schwahn hat im vorigen Jahr berichtet : Die Jobbörse der VDR-Homepage ist für viele öffentliche Arbeitgeber sowie für Stellensuchende das zentrale Forum geworden. Arbeitgeber können dort kostenlos offene Stellen inserieren, wenn diese den Anforderungen des VDR genügen. Ein Team des VDR prüft die eingehenden Anzeigen und schreibt einen qualifizierten Ablehnungsbescheid, falls Aufgabenstellung, Anforderungen an künftige Stelleninhaber und Eingruppierung bzw. Bezahlung nicht in Einklang zu bringen sind. Mitunter führt das zu Textkorrekturen, selten zur Anhebung einer Stelle. Aber immerhin wird jedesmal eine Institution konfrontiert mit dem heutigen Berufsbild und mit der Diskrepanz zwischen ihren Anforderungen und der dafür gebotenen Entlohnung. Steter Tropfen höhlt den Stein.

Auch die Angebote für ein Wissenschaftliches Volontariat in der Restaurierung genügen regelmäßig nicht den Anforderungen des VDR. Der Vorstand hat im Juni 2017 Empfehlungen dazu formuliert. Darin wird unter anderem eine Eingruppierung nach ½ EG 13 gefordert in Übereinstimmung mit DMB und ICOM Deutschland. Auch dies soll künftig Maßstab für die Veröffentlichung einer Volontärstelle beim VDR sein.

Geplante Online-Umfrage für künftigen IG ÖD-Newsletter
In den letzten Jahren hat die Interessengruppe Informationen an die Restauratoren im öffentlichen Dienst über den monatlich erscheinenden VDR-Newsletter verschickt, damit auch diejenigen erreicht werden, die nicht als Beschäftigte im öffentlichen Dienst registriert sind. Um künftig mehr Aufmerksamkeit für unsere Aktivitäten zu bekommen, wollen wir wieder gezielte Rundmails verschicken. Dafür ist eine Aktualisierung der Datenbank erforderlich. In Kürze wird dazu über eine eigene Mail aufgerufen werden.