„Seien Sie nicht so nett!“ – ein Bericht vom VergabSem 2018

Das von der VDR-Interessengruppe Selbstständige/ Freiberufler ausgerichtete Seminar „VergabSem 2018“ am 17. Februar 2018 in Berlin lieferte den Teilnehmern eine Fülle an theoretischen und praktischen Informationen zu dem komplexen Thema […]

Das von der VDR-Interessengruppe Selbstständige/ Freiberufler ausgerichtete Seminar „VergabSem 2018“ am 17. Februar 2018 in Berlin lieferte den Teilnehmern eine Fülle an theoretischen und praktischen Informationen zu dem komplexen Thema des Bauvertragsrechts. Das Seminar richtet sich an alle Restauratoren, die sich an Ausschreibungen öffentlicher Aufträge beteiligen, denn ab der Beauftragung gilt das Bauvertragsrecht.

Um ein Restaurierungsprojekt erfolgreich und vertragskonform durchführen zu können, sind juristische Kenntnisse in diesem Bereich und das Wissen über gesetzliche Neuregelungen gefordert. Christian Esch, renommierter Rechtsanwalt für Bauvertragsrecht, referierte umfassend und auf die Berufsgruppe der Restauratoren zugeschnitten zu den zahlreichen Themen des Bauvertragsrechts.

Christian Esch beim Vergabeseminar 2018

Ein Nachbericht zum VergabSem 2018 von Seminarteilnehmerin Corinna Krömer:
„In unserem immer schneller werdenden Arbeitsalltag als Restaurator mit Fristen und Regelungen ist es mittlerweile unerlässlich, Basiswissen an rechtlichem Vokabular parat zu haben. Da seit 1.1.2018 einige Neuerungen in der VOB wirksam werden, war der Seminarzeitpunkt gut gewählt. Dass wir nicht die einzige Berufsgruppe mit Aktualisierungbedarf waren, erwähnte Christian Esch beiläufig, dies sei schon sein 16. Vortrag in 2018. Der Zeitplan sah vier Teile vor, welche aufgrund des Umfangs an Informationen dieser kurzen Zusammenfassung keinesfalls inhaltlich gerecht werden.

1. AGBs und Vertretungsberechtigung – Restauratoren schulden (Werk-)erfolg.
Beruhigend zu erfahren war, dass frivole Vertragsbedingungen keine Wirksamkeit haben. Sollten einzelne Abschnitte den Auftragsnehmer unangemessen benachteiligen, sind diese unwirksam. Im Allgemeinen gilt immer das BGB. Weiter wurde geklärt, was eine Vertretungsmacht eigentlich darf. Fazit: erstaunlich wenig.

2. Dokumentation im neuen Gewand
Was für eine gute Restaurierung gilt, gilt auch für die Kommunikation während eines Projektes: Eine aussagekräftige Dokumentation ist das A und O. Besonders in für uns schwierigen argumentativen Situationen, wie z.B. fremdverschuldeter Bauverzug, können gut dokumentierte Behinderungsanzeigen und kaufmännische Bestätigungsschreiben viel bewirken. Die Möglichkeiten, sich formal und geschäftsmäßig auszudrücken, hat nichts mit Höflichkeit oder Zurückhaltung zu tun. Wie Christian Esch nachdrücklich betonte: „Seien Sie nicht so nett!“

3. Vertragsrisiko und Änderungen von Rahmenbedingungen
Wer trägt bei welcher Vertragsform das Risiko? Eine Frage, die sehr interessante Erkenntnisse brachte. Auch der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer eine Mitarbeit, wenn es beispielsweise um Aufmaß und Abnahme geht.

4. Aktuelle Veränderungen und Wissenswertes
Abschließend wurde noch auf veränderte Paragrafen im BGB eingegangen, die Einfluss auf die VOB haben. Die Streitpunkte Vertragsstrafen, Mängel und Gewährleistung sowie Küngigung wurden erläutert.

Christian Esch hat das Seminar in Form eines lebendigen Diskurses zwischen rechtlichen Grundlagen und Baustellenalltag mit vielen eindrucksvollen Beispielen präsentiert. Die Möglichkeit jederzeit Fragen zu stellen, erwies sich nicht nur für das Verständnis des jeweiligen Themas als unerlässlich, sondern auch für die fachlichen Gespräche während der Pausen. Dank der ausgezeichneten Bewirtung konnte man in diesen Pausen Kraft für den nächsten Teil sammeln.

Wie gerne hätte ich dieses Seminar ein paar Jahre früher besucht, um der einen oder anderen ärgerlichen Auseinandersetzung während eines Restaurierungsprojektes gelassener entgegentreten zu können. Mit Rückblick auf meine Notizen war dieses Seminar unbestritten wertvoll und gewinnbringend, auch wenn am Abend der Kopf dank der vielen komprimierten Informationen etwas brummte. Besonders im Umgang mit oft überlegen erscheinenden Bauleitern haben die Seminarteilnehmer etwas in der Rückhand – sie kennen ihre Rechte und Pflichten!“
Corinna Krömer

Fotos: Tatjana Held