Sieben auf einen Streich! Die Fusion der deutschen Restauratorenverbände vor zehn Jahren.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle kennen das Märchen vom „Tapferen Schneiderlein“. Vor einigen Tagen las ich es meiner Enkelin vor. „Sieben auf einen Streich!“. […]

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie alle kennen das Märchen vom „Tapferen Schneiderlein“. Vor einigen Tagen las ich es meiner Enkelin vor. „Sieben auf einen Streich!“. Schlagwörter, die im Zusammenhang mit diesem Märchen gebraucht werden, drücken aus, dass letztlich doch der Kopf über die Kraft dominiere, die Kultur über die Natur – wobei dann die Riesen eben die Natur verkörpern würden.

Welche Fülle von Metaphern und Analogien, die sich für unser Thema ergeben! Verteilen wir kurz die Rollen. Das Schneiderlein, oder besser die Schneiderlein, das waren die Vertreter aller acht((In Sachsen gab es zwei Verbände. SRV und BdRS verschmolzen 1995 zum RVS.)) in Deutschland tätigen Restauratorenverbände, die sich im Januar 1992 in Erfurt trafen, um überhaupt erst einmal ihre Satzungen zu vergleichen und gemeinsame Ziele abzustecken, von denen das weitest reichende sicher die gesetzliche Regelung der Berufsbezeichnung Restaurator war.

Der Berufsschutz, das wäre also die auch heute noch etwas im Nebel lustwandelnde Königstochter, welche das tapfere Schneiderlein als Lohn in Aussicht gestellt bekam.

Ein näher liegendes Ziel, das schon in den 1980er Jahren von den vier westdeutschen Verbänden (AdR, IADA, DRV und DVfR) avisiert worden war, bestand in der Gründung eines Dachverbandes.((Handbuch des Deutschen Restauratorenverbandes (1996).)) Trotz zuversichtlicher Anfänge, die zum Beispiel in der gemeinsamen Erarbeitung wichtiger berufspolitischer Grundsatzpapiere wie der „Der Restaurator. Eine Definition des Berufes“ und „Ehrenkodex für Restauratoren“ im Jahre 1986 oder auch in gemeinsamen Tagungen ihren Ausdruck fanden, verlor sich die Spur. Obwohl man wusste, dass die Gesetzgeber in den einzelnen Bundesländern einen einheitlichen Ansprechpartner auf der Restauratorenseite forderten, ging die weitere Entwicklung nur schleppend voran. Die tapferen Schneiderlein waren noch nicht soweit, sich den Gürtel „Sieben auf einen Streich“ umhängen zu können. Ein mühsamer Weg stand bevor, denn die Berufsverbände vertraten unterschiedliche Vorstellungen vom Berufsbild, ebenso wie von der Ausbildung von Restauratoren. Das ein oder andere Schneiderlein wollte nicht verstehen, dass sich international, vor allem in Europa, die wissenschaftlich basierte Tätigkeit des Restaurators immer mehr durchsetzte, also auch die Ausbildungswege über ein Hochschulstudium erforderlich waren.

In der DDR hatte es eine andere Entwicklung gegeben. Die Restauratoren, für die es bis 1968 ebenfalls keine geregelte Ausbildung gegeben hatte, durften seit 1966 nur als Mitglieder des Künstlerverbandes (VBK) oder mit einer vom Generalkonservator erteilten Arbeitserlaubnis freischaffend tätig sein. Mit den ersten Absolventen von Restaurierungsstudiengängen wurden das Hochschulstudium und eine erfolgreiche dreijährige Kandidatenzeit zur Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.

Als VBK-Mitglied erhielt man vom VBK eine Steuernummer, welche die Grundlage für eine freiberufliche Tätigkeit darstellte. Der Verband entschied außerdem über die Förderung und Vergabe von Stipendien und Preisen und die Verteilung öffentlicher Aufträge. Zwar hatten VBK-Mitglieder auch Anspruch auf Reisepässe, Devisenkonten und Subventionen, doch konnten von diesen Privilegien nur wenige Restauratoren profitieren.

Durch die Möglichkeit der Nichtzulassung von Bewerbern oder durch den Ausschluss von Mitgliedern besaß der VBK ein äußerst wirksames Machtinstrument und Druckmittel, um die Restauratoren unter Kontrolle zu halten: Ohne Mitglied im VBK zu sein oder über die bereits erwähnte Arbeitserlaubnis der Denkmalpflege zu verfügen, konnte ein Restaurator in der DDR keine öffentlichen Aufträge erhalten.

Bis 1990 der VBK sich auflöste.

Zuvor gab es aber noch eine tollkühne, aber offensichtlich verspätete Initiative, den Berufschutz für Restauratoren zu erlangen. Restauratoren aus Ost und West wandten sich an den letzten Kulturminister der DDR, Herbert Schirmer, und baten ihn um Unterstützung bei dem Versuch, den Berufschutz im Einigungsvertrag nach dem Vorbild des Architektengesetzes zu verankern. So hätte die Wende in der DDR auch geholfen, das Problem der westdeutschen Restauratoren zu lösen. Doch gelang dies nicht. Die Volkskammer entschied über diesen Antrag nicht mehr. Am 3. Oktober 1989 wurde die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands vollzogen.

Die ostdeutschen Restauratoren organisierten sich nach der Auflösung des Verbandes Bildender Künstler der DDR in zwei Nachfolgeorganisationen, im Restauratoren-Fachverband und dem Sächsischen Restauratorenverband, der 1995 mit einem weiteren nach der Wende in Sachsen gegründeten Restauratorenverband zum „Restauratorenverband Sachsen e. V.“ verschmolz. Die ostdeutschen Restauratoren benötigten die Verbandsmitgliedschaft zwar nun nicht mehr, um freischaffend arbeiten zu dürfen. Jedoch waren die meisten weiterhin am fachlichen Austausch, der vor allem seit den 1970er Jahren durch Tagungen, Ausstellungen und Publikationen eingesetzt hatte, sehr interessiert. Außerdem wollten sich viele in die ziemlich unübersichtlich gewordenen berufspolitischen Angelegenheiten einbringen.

In Erfurt trafen sich dann auf Initiative der damaligen Vorsitzenden des Restauratoren-Fachverbandes, Karla Collmar, im Jahr 1992 die Vertreter der verschiedenen Restauratorenverbände im Erfurter Augustinerkloster. Dieses erste gesamtdeutsche Treffen der Verbandsvertreter war noch eine ziemliche Kakophonie. Ich erinnere mich an einen älteren Kollegen aus München, der mir wütend ein Skalpell zeigte und mir unterstellte, dies nicht richtig anschleifen zu können. Bei ihm würden die Praktikanten das am ersten Tag lernen….

Letztlich wandte man sich schon damals an die Kultusministerkonferenz und einigte sich darauf, unter Mitwirkung der Hochschulen einen Gesetzesentwurf zum Schutz der Berufsbezeichnung Restaurator zu erstellen. Mit dem Entwurf eines ersten gemeinsamen Textes war die Koordinatorengruppe der „Vereinigung der Deutschen Restauratorenverbände in Gründung“, Prof. Dr. Karl-Ludwig Dasser, Werner Koch und ich, beauftragt worden. Es gab viele, allen voran den langjährigen Kanzler der FH Köln, Dr. Karlfriedrich Lange von Stocmeier, aber auch unseren vor wenigen Wochen verstorbenen Kollegen Ulli Schießl sowie natürlich Andreas Schulze, die hoffnungsfroh an diesem Text mitarbeiteten. Mehrere Treffen fanden hier Dresden statt. Und letztlich konnte auf dem 3. Treffen der Verbände und Hochschulen in Mannheim 1994 ein Gesetzesentwurf zum Schutz der Berufsbezeichnung Restaurator von den anwesenden Vertretern angenommen werden. Damit war ein tragfähiges Fundament für die Zusammenarbeit der Restauratorenverbände gegeben, das auch weiterhin für den vor zehn Jahren gegründeten Verband der Restauratoren e. V. von großer Bedeutung war.

Im gleichen Jahr 1994, im September, wurde in Göttingen die Vereinigung Deutscher Restauratorenverbände (VDR) gegründet, um bei der Vertretung der gemeinsamen berufspolitischen Anliegen mit einer Stimme zu sprechen. Dieser Vereinszweck war der kleinste gemeinsame Nenner zu jener Zeit und ein ausgesprochen mutiger Schritt, der von dem damaligen Vorsitzenden des Dachverbandes, Gereon Lindlar und Henrietta Kopp-Hessels als Geschäftsführerin, den Hochschulen, die regelmäßig mit der VDR tagten sowie natürlich von den Mitgliedern der einzelnen Verbände sehr engagiert und äußerst initiativreich aufgegriffen wurde. Galt es doch nun, mittels der Restauratoren in den einzelnen Bundesländern Kontakte mit Politikern zu knüpfen und auszuloten, wo welche Möglichkeiten der Gesetzeseinbringung sich finden ließen.

Noch parallel zu der geschilderten Erarbeitung des gemeinsamen Gesetzestextes ergriff die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im sächsischen Landtag mit der Einbringung eines Restauratorengesetzes die Initiative. Auch wenn dieses Gesetzesvorhaben vor allem wegen des massiven Vetos des deutschen Handwerks in 2. Lesung letztendlich scheiterte, handelte es sich hierbei immerhin um die erste Behandlung dieses Themas in einem deutschen Parlament.

Zurück zu unserem Märchen. Sie ahnen, wer die Rollen des zweiten Riesen übernimmt, den das tapfere Schneiderlein besiegen muss, bevor es die Königstochter bekommt. Es war das Handwerk.

Die Bemühungen der Restauratorenverbände um einen Berufsschutz waren in der Vergangenheit am Widerstand der Handwerkerschaft gescheitert. Wenn es in Sachen Berufsschutz weitergehen sollte, mussten Verhandlungen zwischen der VDR als einheitlichem Sprachrohr der deutschen Restauratoren und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks in Gang gebracht werden. Und tatsächlich begannen diese Gespräche 1995. Schon ein Jahr später lag ein von beiden Seiten unterzeichnetes Kooperationspapier vor. Voraussetzung dafür war allerdings, dass der Gesetzentwurf der VDR mit einem Zusatz versehen wurde, der die Anwendung des Gesetzes auf den 1984 eingeführten „Restaurator im Handwerk“ ausschließen sollte. Das erfolgte dann auch. Gleichzeitig hatte die VDR damit den „Restaurator im Handwerk“ anerkannt.

Eine klare Abgrenzung zwischen beiden Berufsfeldern war auf diese Weise zwar – zumindest auf dem Papier – erreicht worden, jedoch noch lange nicht im Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit etabliert.

Dieses Kooperationspapier war überaus bedeutend. Es war die Voraussetzung für die Einbringung des Gesetzesentwurfs in die Länderparlamente.

Zurück zum Ringen mit dem ersten Riesen, der Politik.

Mit dem Gesetzesentwurf und dem Kooperationspapier wandten wir uns dann an die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), die schon 1997 den Beruf Restaurator als eigenständigen Beruf anerkannt hatte.((Handreichung des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz vom 18.7.1997.)) Es erschien sinnvoll, bei dieser Organisation, in der Länderangelegenheiten, wie der Berufsschutz abgestimmt werden, anzusetzen. Jedoch gelang es nicht, die KMK davon zu überzeugen, dass der Zugang zum Beruf ausschließlich über das Hochschulstudium erfolgen sollte. Stattdessen hielt man an bereits 1985 vorgebrachten Argumenten fest, dass der sich weiterbildende Autodidakt mindestens ebenso wie der Hochschulabsolvent zur qualifizierten Berufsausübung befähigt wäre. Dies verwunderte, waren es doch die in der KMK organisierten Landesministerien, die gerade Hochschulstudiengänge auf allen Fachgebieten der Restaurierung an den Fachhochschulen eingerichtet hatten. Allerdings zeigte sich die KMK 1997 dann doch von den inzwischen vereinigten Restauratorenverbänden und dem Kooperationsvertrag mit dem Handwerk beeindruckt. Sie erklärte, dass sie die Bemühungen der Restauratoren, unqualifizierte selbsternannte Restauratoren vom Kulturgut fernzuhalten, damit drohenden Schaden abzuwenden und insofern Auftraggeber zu schützen, dem Grunde nach unterstütze. Andererseits hielte sie aber daran fest, dass bewährten „Praktikern und Seiteneinsteigern“ die Berufsbezeichnung nicht verwehrt werden dürfe.

1999 gab es einen großartigen Erfolg. Den Restauratoren war es gelungen, in Mecklenburg-Vorpommern politische Verbündete zu finden und am 9.11., am 10. Jahrestag der Maueröffnung(!), die Verabschiedung eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“ im Landtag durchzusetzen. Die Mitglieder der Fachkommission, die über die Eintragung in die Liste zu entscheiden haben, werden von der obersten Denkmalschutzbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Vorschlag der VDR (jetzt des VDR) berufen.

Das ist nun wirklich ein Durchbruch gewesen. Zum ersten Mal trugen die berufspolitischen Bemühungen der Restauratoren Früchte in der Gestalt eines Restauratorengesetzes. „Das tapfere Schneiderlein“ hatte also wenigstens in einem Bundesland die Königstochter erobert!

Der Erfolg in Mecklenburg-Vorpommern wirkte natürlich beflügelnd und so waren wir alle 2001 sehr zuversichtlich, dass mit der Gründung des Verbandes der Restauratoren noch bessere Aussichten auf den Berufsschutz für Restauratoren in Deutschland bestünden.

Im gleichen Jahr wurde auf Antrag von Thomas Staemmler der alte Dachverband aufgelöst und der Verband der Restauratoren am 30.4. in das Vereinsregister eingetragen. Damit war ein bedeutender Meilenstein erreicht: die Fusion von sieben Einzelverbänden zu einem großen Berufsverband der Restauratoren! Bert Brecht beschrieb eine Situation solcher Art mit den Worten: „Die Mühen der Berge haben wir hinter uns, vor uns liegen die Mühen der Ebene.“

Die im Ergebnis langer und zäher Verhandlungen angenommene Satzung schien die jahrzehntelange Diskussion um das Qualifikationsniveau für die Ausübung des Restauratorenberufs zu Gunsten einer grundständigen, wissenschaftlich fundierten Hochschulausbildung beendet zu haben. Das entsprach vollumfänglich den von dem Europäischen Dachverband der Restauratorenverbände E.C.C.O. vertretenen Forderungen. Die neue Satzung beinhaltete eindeutige und unmissverständliche Positionen, die den aktuellen internationalen Entwicklungen im Berufsbild des Restaurators gerecht wurden.

Es folgten sehr schwierige Jahre. Auf dem Verband lastete ein gehöriger Erwartungsdruck. Die Mitglieder engagierten sich in den Kommissionen, im Vorstand und im Präsidium. Gemeinsam versuchte man weiterzukommen. Bald bestand jedoch Anlass zu Zweifeln, ob es dem neu gegründeten Verband überhaupt gelingen würde, beharrlich an dem festzuhalten, was man in der von mir geschilderten langen Diskussion über das Selbstverständnis unseres Berufs bisher erreicht hatte. So wurden zum Beispiel die Veränderungen im europäischen Hochschulraum – Stichwort Bologna-Prozess – mit der Einführung eines zweistufigen Studiums dafür benutzt, wieder eine Absenkung des Ausbildungsniveaus in Kauf zu nehmen. Die Protagonisten dieser Rückwärtsrolle gingen sogar so weit, den dreijährigen Bachelor als Regelzugang zum Restauratorenberuf anzustreben. Darüber hinausgehende Qualifikationen glaubte man, durch den Aufbau eines kommerziell ausgerichteten Systems der Fort- und Weiterbildung sowie einer Zertifizierung, dem vorgeblichen Gütesiegel, perspektivisch anbieten zu können.

Es soll nicht verschwiegen werde, dass diese Diskussionen den Verband auch sehr geschwächt haben. Es kam zu zahlreichen Mitgliederaustritten, weil viele nicht mehr nachvollziehen konnten, wohin die Reise über Berg und Tal letztendlich ging. Um bei unseren Märchenbildern zu bleiben: Es war lange nicht klar, ob das tapfere Schneiderlein überhaupt siegen könne.

In den letzten Jahren ist es dem Verband jedoch gelungen, sich wieder auf seine eigentlichen, mit der Fusion bekräftigten Ziele zu besinnen und die gemeinsamen Kräfte so einzusetzen, dass auch in der Außendarstellung Fortschritte erreicht werden konnten.

Diese aus meiner Sicht dringend notwendige Kurskorrektur wurde geradezu folgerichtig von einem weiteren wichtigen Erfolg auf dem Felde der Berufspolitik gekrönt. Vor einem halben Jahr wurde in Sachsen-Anhalt das „Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung ‘Restauratorin’ oder ‘Restaurator’” erlassen. Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist eine beim Landesverwaltungsamt geführte Liste verbindlich. Die Berufsbezeichnung „Restaurator/Restauratorin“ darf nur derjenige führen, der durch Eintrag in die Liste seine fachliche Qualifikation nachgewiesen hat, die in der Regel durch ein Hochschulstudium erworben wurde. Wenn uns auch, wie Volker Schaible es ausgedrückt hat, eine bundesdeutsche Lösung natürlich hundert Mal lieber wäre, so handelt es sich doch um einen großen und zukunftsweisenden Erfolg, der weit über die Grenzen Sachsen-Anhalts ausstrahlen wird.

Wenn ich mich in meinem Vortrag auf die berufspolitischen Aspekte unserer Verbandsgeschichte konzentriert habe, so soll dies keinesfalls die großartige und für eine sachgerechte Berufsausübung unverzichtbare fachliche Arbeit des Verbandes negieren.

Das große Interesse der Mitglieder unseres Verbandes an fachlichem Austausch und Weiterbildung zeigt sich in dem regen Leben der Fachgruppen. Es finden themenzentrierte Tagungen, Weiterbildungsseminare, Exkursionen u.v.a.m. statt. Die Hochschulen mit Restaurierungsstudiengängen laden die Kollegen zu ihren Veranstaltungen ein. Der Verband ist mit seinen Fachgruppen seit Jahren auf internationalen Fachmessen vertreten und präsentiert sich aktuell im Internet. In der vom VDR regelmäßig zweimal im Jahr herausgegebenen Zeitschrift „Beiträge zur Erhaltung von Kunst- und Kulturgut“ stellen die Mitglieder des VDR und weitere Autoren Ergebnisse ihrer Projekte und wissenschaftlichen Forschungen vor. All dies wird überwiegend ehrenamtlich geleistet und großartig seitens der Geschäftsstelle unter der Leitung von Katharina Trifterer unterstützt. Die bewährte Verbindung von berufspolitischen und fachlichen Aktivitäten innerhalb des Verbandes erscheint als ein erfolgversprechendes Zukunftskonzept.

Märchen spielen üblicherweise in der Vergangenheit. Wohin aber wandert das tapfere Schneiderlein? „Quo vadis, Restaurierung?“ heißt der Schwerpunkt unserer Jubiläumsveranstaltung. Ich will mich nicht zu Weissagungen wie im Märchen versteigen, aber es erscheint folgerichtig und geradezu zwingend, auf dem seit der Fusion – mit den geschilderten Unterbrechungen – eingeschlagenen Weg stetig voranzuschreiten. Die sachgerechte Erfüllung unserer beruflichen Aufgaben, also die Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut, erfordert eine stetige Vervollkommnung unseres Wissens- und Kenntnisstands und dessen praktische Umsetzung in der täglichen Arbeit. Dieser großen Verantwortung können wir Restauratoren nur gerecht werden, wenn wir unseren Verband VDR zielgerichtet zu einer starken berufsständischen Interessensvertretung und Selbstverwaltung weiterentwickeln und jedes Mitglied den Beruf im Einklang mit den Prinzipien der Freien Berufe ausübt. Dies bedeutet neben höchster fachlicher Qualifikation auch Eigenverantwortung, fachliche Unabhängigkeit, die persönliche Einbringung aller wesentlichen Leistungen und das sich nur auf dieser Basis entwickelnde besondere Vertrauensverhältnis zu den Eigentümern oder Rechtsträgern der uns anvertrauten Kunst- und Kulturgüter. Nur so können die notwendigen Rahmenbedingungen für eine sachgerechte restauratorische Aufgabenerfüllung erreicht werden!