Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Erhalt des materiellen Kulturerbes aus Anlass des Europäischen Kulturerbejahres

Der Deutsche Kulturrat nimmt das Europäische Kulturerbejahr 2018 (ECHY) zum Anlass acht Forderungen zum Kulturerbeerhalt zu stellen. Der Deutsche Kulturrat richtet seine Forderungen an alle mit dem Erhalt des kulturellen […]

Der Deutsche Kulturrat nimmt das Europäische Kulturerbejahr 2018 (ECHY) zum Anlass acht Forderungen zum Kulturerbeerhalt zu stellen. Der Deutsche Kulturrat richtet seine Forderungen an alle mit dem Erhalt des kulturellen Erbes befassten Bundesministerien. Er fordert die neue Bundesregierung auf, mehr Verantwortung zur Sicherung, für den physischen Erhalt und die Erschließung des materiellen Kulturerbes zu übernehmen. Nur so kann das materielle Erbe, das teilweise von Verfall und Zerstörung bedroht ist, gerettet und für die Nachwelt gesichert werden.

Der Deutsche Kulturrat entlässt damit die Länder und die Kommunen nicht aus ihrer Verantwortung. Vielmehr gilt es im Sinne eines kooperativen Kulturföderalismus, die Zusammenarbeit zu verbessern und so Synergieeffekte freizusetzen.

Der Deutsche Kulturrat hat sich bei seinen aktuellen Forderungen auf ausgewählte Aspekte und Handlungsfelder zum materiellen Kulturerbe konzentriert. Zur Digitalisierung des Kulturerbes hat der Deutsche Kulturrat bereits im März 2016 eine eigene Stellungnahme vorgelegt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Bund hat eine Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für die Sicherung, den Erhalt und die Vermittlung des materiellen Kulturerbes auch in der Fläche zu schaffen. Damit er seine Verantwortung wahrnehmen kann, bedarf es entsprechender großer Förderprogramme. Wir fordern die CDU/CSU und SPD auf, bei den anstehenden Sondierungsgesprächen das Europäische Kulturerbejahr 2018 zum Anlass zu nehmen, um zur Sicherung und Vermittlung des kulturellen Erbes konkrete Maßnahmen zu vereinbaren. Wir sollten im Europäischen Kulturerbejahr 2018 mit gutem Beispiel vorangehen.“

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates vom 03.01.2018

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