Tarifrunde der Länder: kleine Freude – große Enttäuschung!

Tarifrunde der Länder: kleine Freude – große Enttäuschung. Für Restauratoren, die bei den Ländern (ohne Hessen) beschäftigt sind, ist dies leider das Fazit der Tarifrunde 2019. Zwar konnten sich die […]

Tarifrunde der Länder: kleine Freude – große Enttäuschung. Für Restauratoren, die bei den Ländern (ohne Hessen) beschäftigt sind, ist dies leider das Fazit der Tarifrunde 2019. Zwar konnten sich die Verhandlungspartner – die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften – nach schwierigen Verhandlungen am 2. März 2019 in Potsdam auf deutliche Anhebungen bei den Tabellenentgelten mit einem Gesamtvolumen von acht Prozent sowie strukturellen Verbesserungen einigen. Die bittere Pille ist aber, dass für uns keine Verbesserung der Entgeltordnung erwirkt werden konnte und diese während der vereinbarten Laufzeit von 33 Monaten auch nicht aktualisiert werden wird.

Am mangelnden Einsatz der Restauratoren hat es nicht gelegen. Beeindruckend war der Auftritt von etwa 40 Kollegen bei einem von Verdi organisierten Warnstreik vor Schloss Nymphenburg. Restauratoren von Bayerischer Schlösserverwaltung, Landesamt für Denkmalpflege, Bayerischem Nationalmuseum und anderen Landeseinrichtungen gingen für den berechtigten Anspruch auf angemessene Bezahlung und Eingruppierung auf die Straße. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 14. Februar 2019 "Angestellte des Freistaats streiken vor Schlosskulisse".

Die in der Tarifrunde erzielte prozentuale Anhebung der Gehälter bietet zwar eine Anpassung an allgemein steigende Lebenshaltungskosten. Ohne die so dringend erwartete Überarbeitung der völlig veralteten Entgeltordnung der Länder jedoch, sind Eingruppierungen, die der beruflichen Qualifikation und Leistung heutiger Restauratoren angemessen sind, kaum zu erreichen. Zur Erinnerung: Die Kriterien, nach denen Restauratoren bewertet werden, wurden 1968 formuliert. Dass sich unser Beruf, wie auch viele andere, seither grundlegend gewandelt hat, wird von der Arbeitgeberseite anscheinend ignoriert, wenn es um die angemessene Eingruppierung geht. Dass fachliches Know-how und Können in den Institutionen gefragt sind, ist aus den Stellenausschreibungen abzulesen. Dass solches für die Erhaltung von Kunst- und Kulturgut benötigt wird, zeigt die Kompetenz und alltägliche Erfahrung unseres Berufsstandes.

Durch die Stagnation hinsichtlich der Entgeltordnung verlieren die Restauratoren bei den Ländern bis auf Weiteres den Anschluss an die Bezahlung der Kollegen bei Bund und Kommunen, wo durch die 2014 bzw. 2017 in Kraft getretenen neuen Entgeltordnungen nach und nach – wenn auch nur einzeln und schwierig zu erkämpfende – Anhebungen hin zu adäquater Bezahlung erreicht werden.

Aber, wir wären nicht Restauratoren, wenn wir nicht bereit wären, mit Ausdauer und Optimismus das zu Erreichende weiter zu verfolgen! Auch um die aktuellen Entgeltordnungen von Bund und Kommunen wurde lange Jahre gerungen. Blicken wir nach vorne und bleiben dran. Es gilt jede einzelne Stelle, jede Tätigkeitsdarstellung oder Stellenausschreibung auf angemessene Bewertung zu prüfen und sich Fall für Fall für Korrekturen einzusetzen. Das Bewusstsein für angemessene Eingruppierungen wird sich so nach und nach bei Vorgesetzten, Verwaltungen, Personalvertretungen, aber auch bei den Restauratoren selbst entwickeln. Und als Berufsverband wollen wir die nächsten Jahre nutzen, unser Anliegen auch bei den für Kultur zuständigen Landesministerinnen und -ministern und Senatorinnen und Senatoren verstärkt vorzutragen. Eines Tages werden auch die Länder den berechtigten Ansprüchen ihrer Restauratoren gerecht werden müssen.

Ein Beitrag der Interessengruppe Öffentlicher Dienst im VDR