Die befristet von der Mitgliederversammlung bewilligte Rechtshilfekosten-Unterstützung (RKU) des VDR lief Ende des Jahres 2020 aus. Sie wurde 2018 eingerichtet, um Mitglieder, die in gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung geraten, in die Lage zu versetzen, die Rechtsstreitigkeiten durchzustehen. Restauratoren sollten nicht länger gezwungen sein mangels finanzieller Mittel gegen Gegner klein beigeben zu müssen. Die RKU stärkt unsere Mitglieder und den VDR. Sie ergänzt zugleich die finanzielle Unterstützung des VDR bei der juristischen Erstberatung.
Die Mitgliedschaft war im Dezember dazu aufgerufen, über die Weiterführung der RKU abzustimmen. Wir freuen uns sehr über das Abstimmungsergebnis! Denn die ganz überwiegende Mehrheit hat sich für eine Fortsetzung der RKU ausgesprochen. Es können also weiterhin Anträge von einzelnen Mitgliedern des VDR (Ordentliches Mitglied, Assoziiertes Mitglied, Mitglied in Ausbildung, Ehrenmitglied) gestellt werden. Voraussetzung ist, dass ein berufsspezifischer Rechtsstreit mit einer für den Berufsstand übergeordneten Bedeutung vorliegt.