Mithilfe aller Restaurator:innen gefragt: Beantragung von Ausnahmen vom ECHA-Bleiverbot

Im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH wird die Europäische Chemikalienagentur ECHA den Werkstoff Blei in naher Zukunft auf die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe setzen. Dies bedeutet, dass Blei nur noch […]

Im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH wird die Europäische Chemikalienagentur ECHA den Werkstoff Blei in naher Zukunft auf die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe setzen. Dies bedeutet, dass Blei nur noch in „notwendigen“ Anwendungen erlaubt sein wird, für die nachgewiesen worden ist, dass sie durch moderne, „bleifreie“ Verfahren nicht ersetzt werden können. Anschließend muss dargelegt werden, dass diese Anwendungen bei fachgerechter Umsetzung keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

nun geht es darum, Ausnahmen für Materialien und Anwendungen zu identifizieren, in deren Rahmen die Nutzung von Blei und bleihaltigen Produkten erlaubt bleibt, damit eine authentische Erhaltung und Restaurierung von Kunst und Kulturgütern möglich ist. Die ECHA wird daraus eine Liste der zulassungsfähigen Verwendungen erstellen.

Bislang sind lediglich Anträge auf Ausnahmen für industrielle Anwendungen eingereicht worden. Die handwerklichen, kunsthandwerklichen, restaurierenden und künstlerischen Anwendungen aus dem Bereich „Kunst und Kulturgut“ wurden bei der Behörde in Helsinki bisher noch nicht wahrgenommen.

Es kommt nun auf uns an, Ausnahmen für unseren Bereich zu beantragen. Dazu benötigen wir Ihre Mithilfe, denn nur so bekommen wir einen genauen Überblick über die verschiedenen Verwendungen von Blei, bleihaltigen Werkstoffen und Produkten, die in den verschiedenen Objekten enthalten sind bzw. zu ihrer Erhaltung, Restaurierung und Ergänzung benötigt werden.

Wir möchten Sie bitten, schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 01.09.2022 mitzuteilen, in welchen Bereichen der Restaurierung und Konservierung Stoffe zu Anwendung kommen, die Blei beinhalten. Benutzen Sie dazu bitte die Emailadresse gundula.tutt(at]freenet.de.

Es ist es außerdem wichtig, genau aufzulisten, um welche Produkte welcher Hersteller es sich dabei handelt. Mit diesen Informationen können wir das wichtige Thema „Kunst, Kultur und Blei“ in Helsinki kompetent vertreten und uns hoffentlich erfolgreich in das laufende Zulassungsverfahren einbringen.

Vielen Dank!
Paul Grasse für die VDR-Geschäftsstelle

Aufkleber einer Farbdose aus den 1980er Jahren mit einem Warnhinweis vor Bleiweiß. Foto: Von Ulfbastel - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19381070
Aufkleber einer Farbdose aus den 1980er Jahren mit einem Warnhinweis vor Bleiweiß. Foto: Von Ulfbastel - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19381070
Detail einer gotischen Glasmalerei, hergestellt in Deutschland. Fragment aus einem beschädigten Fenster der Frauenkirche in München, jetzt in Privatbesitz. (Foto: Schnobby, Wikipedia, CC BY-SA 3.0)